Wasser

Schleswig-Holstein verschärft Düngeverordnung

Das Kabinett in Kiel hat eine neue Landesdüngeverordnung verabschiedet, mit der die Gewässer in Schleswig-Holstein besser vor der Belastung durch Nitrat und Phosphate geschützt werden sollen.
03.07.2018

Dünung ist eine der Hauptursachen für die Nitratbelastung der Böden.

Die bundesweit geltende Düngeverordnung ist vergleichsweise streng. Für die einzelnen Bundesländer, die ältere und zumeist weniger konkrete Verordnungen haben, besteht Handlungsbedarf. Schleswig-Holstein ist nun das erste Bundesland, das seiner Pflicht zum Erlass verschärfender Maßnahmen nach den Vorgaben der aktuell geltenden Düngeverordnung durch einen Beschluss des Landeskabinetts umsetzt.

In Schleswig-Holstein wird das Trinkwasser vollständig aus dem Grundwasser gewonnen. Nur zu gut verständlich ist deswegen, warum der Kieler Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die neue Verordnung so zügig angeschoben hat. Habeck: „Der Schutz unseres Grundwassers und unserer Gewässer ist eine zentrale Aufgabe der Agrar- und Umweltpolitik“.

Bedenkliche Nitratbelastung ist weit verbreitet

Mit der neuen Landesdüngeverordnung werden die bundesrechtlichen Vorgaben konkretisiert, indem spezielle Regelungen für den Umgang mit Düngemitteln erlassen werden, die über die allgemeinen Vorgaben hinausgehen. Speziell geht es um die Phosphatkulisse, die 13 Prozent des Landes umfasst, und die Nitratkulisse, die für nicht weniger als 51 Prozent der Fläche relevant ist. Was bedeutet, dass auf dieser Fläche der Schwellenwert für Nitrat von 50 mg Nitrat je Liter Grundwasser überschritten wird.

„Es geht kein Weg daran vorbei, die Einträge von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Seen zu reduzieren. Das gilt auch gerade vor dem Hintergrund des kürzlich ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes, der die Klage der Europäischen Kommission wegen nicht richtlinienkonformer Umsetzung der Nitratrichtlinie durch die alte Düngeverordnung vollumfänglich bestätigt hat“, betonte Habeck. Der Verabschiedung der Landesdüngeverordnung ging eine umfangreiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Agrar- und Umweltverbände voraus. (sig)