5G spielt für Privatkunden derzeit noch eine untergeordnete Rolle, da die meisten verfügbaren Anwendungen noch mit 4G (LTE) gut nutzbar sind. Auch sind noch keine 5G-fähigen Smartphones auf dem Markt. Erste 5G-Verträge dürften nicht vor 2020 in Deutschland zu haben sein.

5G spielt für Privatkunden derzeit noch eine untergeordnete Rolle, da die meisten verfügbaren Anwendungen noch mit 4G (LTE) gut nutzbar sind. Auch sind noch keine 5G-fähigen Smartphones auf dem Markt. Erste 5G-Verträge dürften nicht vor 2020 in Deutschland zu haben sein.

Bild: © peshkov/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur hat heute die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion bekanntgegeben. Das Zulassungsverfahren zur Versteigerung ist damit eröffnet. Die Vergabebedingungen umfassen Auflagen zur besseren Versorgung sowohl in der Stadt als auch auf dem Land und entlang der Verkehrswege sowie Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbes wie eine Diensteanbieterregelung und Regelungen zum nationalen Roaming.

Kein flächendeckender 5G-Ausbau mehr festgeschrieben

Trotz schärferer Auflagen zum Ausbau des schnellen mobilen Internets in Deutschland sind demnach auch künftig Funklöcher möglich. Bis Ende 2022 sollen mindestens 98 Prozent der Haushalte in Deutschland Zugang zum schnellen Mobilfunk haben. Das Downloadtempo muss bei mindestens 100 Megabit pro Sekunde liegen. Eine hundertprozentige Abdeckung in der Fläche ist  nicht vorgesehen. Allerdings müssen alle Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie wichtige Zugstrecken und Wasserwege mit dem schnellen Netz versorgt werden. Hier gelten Mindestvorgaben von 100 beziehungsweise 50 MBit/s.

Der Entscheidung vorausgegangen war eine hitzige Diskussion über die Machbarkeit strenger Auflagen. Die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) warnten vor immensen Investitionspflichten, die in keinem akzeptablen Verhältnis stünden zu den Einnahmeerwartungen – die Firmen drohten sogar mit Klagen – weil auch rückwirkende Auflagen für die vorhandenen 4G-Netze gefordert wurden.

Grünes Licht vom Beirat

Auf der anderen Seite verlangten zahlreiche Politiker möglichst hohe Auflagen, um besonders den ländlichen Raum zu stärken und dadurch Arbeitsplätze auch in strukturschwachen Gegenden zu ermöglichen – 5G ist für die Industrie wichtig, Innovationen wie autonomes Fahren oder Telemedizin benötigen eine möglichst schnelle Datenübertragung.

Die inhaltlichen Details der Vergaberichtlinien wurden vom Beirat der Regierungsbehörde festgelegt. Das Gremium hatte zwar kein Vetorecht, Behördenchef Jochen Homann wollte die Entscheidung aber nur "im Benehmen" mit dem Beirat treffen. Der mit Vertretern des Bundesrates und der Bundesländer besetzte Beirat stärkte Homann den Rücken – ein Votum über die Vergaberegeln fiel mit 23 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen deutlich aus. Die Vertreter von FDP und Grünen stimmten gegen die Richtlinien.

Die Behörde hatte sich um einen Mittelweg zwischen Interessen der Netzbetreiber und der Öffentlichkeit bemüht. So werden die Telekommunikationsunternehmen zwar nicht gezwungen, ihre Netze für ein nationales Roaming zu öffnen. Was heißt, dass ein Verbraucher in einem Funkloch kostenlos das Netz eines anderen Anbieters nutzen kann – bisher ist das nur im Ausland möglich. Die Netzbetreiber werden den Vergaberegeln zufolge aber von der Bundesnetzagentur verpflichtet, über eine technische und vertragliche Kooperation mit ihren Wettbewerbern zu verhandeln. Tun sie das nicht, könnte die Netzagentur als Schiedsrichter einschreiten und hohe Bußgelder verhängen.

Kritik am Regelwerk

Der Beirat forderte die Bundesnetzagentur auf, "ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, die Marktteilnehmer zu maximaler Kooperation zu bewegen, damit allen Endkunden möglichst durchgängige Netze zugänglich sind". Hierbei ging es um Anrechnungsmöglichkeiten – wenn an einer Landstraße nur ein Netz empfangbar ist, ist das aus Sicht der Netzagentur kein Funkloch – obgleich Kunden der anderen Netzbetreiber dort keinen Empfang haben. Der Beirat machte deutlich, dass die Firmen in solchen Fällen zusammenarbeiten sollten.

Auch der Vize-Vorsitzende des Beirats, Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD), wertete die Vergaberegeln insgesamt zwar positiv, sagte aber auch: «Mir reicht das überhaupt nicht aus, um eine flächendeckende Versorgung in Deutschhland herzustellen.» Er rechnet damit, dass mindestens 10 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Funklöcher bleiben werden. Der Beirat forderte Bundesregierung und Bundesnetzagentur auf, für dieses Problem ein Gesamtkonzept zu erstellen. Nach Vorstellungen von Lies könnten diese weißen Flecken auf der Mobilfunk-Landkarte mit einer "negativen Auktion" geschlossen werden – der Staat gibt also demjenigen Anbieter Geld, der eine Funkloch-Gegend am billigsten mit mobilem Internet versorgt.

VKU: Zu wenig Wettbewerb

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert: zu wenig Wettbewerb sowie fehlende regionale Frequenzen. Die Regeln seien unzureichend. Dahingegen begrüßt der Verband die Ankündigungen aus den Regierungsfraktionen, durch schnelle Gesetzesänderungen den Werkzeugkasten der Bundesnetzagentur besser zu bestücken.

Durch eine Verschärfung von Bußgeldern bei Verstößen gegen Ausbau- und Kooperationsverpflichtungen könne der  flächendeckende Ausbau des Mobilfunks vorankommen. In Summe würden die heute vorgestellten Auktionsbedingungen für die 5G-Frequenzen noch nicht ausreichen.

Das angekündigte Gesamtkonzept sei überfällig: Gerade Menschen und Unternehmen im ländlichen Raum müssen wissen, wann sie angeschlossen werden, fordert der VKU. Daher müsse das Gesamtkonzept konkrete Schritte benennen, wie die notwendigen Frequenzen für die Abdeckung in der Fläche möglichst frühzeitig genutzt werden können. "Bis 2025 können wir nicht warten", heißt es vom Verband.

Statt Haushaltsauflage Umstellung auf Fläche

Unzufrieden zeigte sich die FDP – deren Vertreter im Beirat, Reinhard Houben und Frank Sitta, stimmten gegen das Regelwerk. Sie monierten, dass sich Versorgungsauflagen weiterhin auf die Zahl der abgedeckten Haushalte bezögen. "Dieser Ansatz wird dem potenziellen Anwendungsspektrum des Mobilfunks nicht gerecht. Wir fordern statt einer Haushaltsauflage die Umstellung auf Fläche."

Die Grünen bemängelten, auch beim 5G-Ausbau gelte für die Bundesregierung das Credo "Straße vor Schiene". "Einmal mehr konnten eilig Lobbyinteressen durchgesetzt werden. Den Autokonzernen wird auf Kosten der Steuerzahler eine komplette 5G-Infrastruktur errichtet. Der Ausbau von 5G auf der Schiene wird zweitrangig behandelt", kritisierten die Grünen-Abgeordneten Margit Stumpp und Katharina Dröge. Auch die Maßnahmen, welche die Marktchancen von Neueinsteigern verbessern sollen, seien unzureichend. "Unsere Forderungen nach einer Verpflichtung der Anbieter zum National Roaming sowie nach einer Diensteanbieterverpflichtung wurden ignoriert", so Stumpp weiter. Es gebe lediglich ein unzureichendes Verhandlungsgebot. Ob sich damit weitere Anbieter am Markt etablieren können, sei fraglich.

Bitkom ist ebenfalls empört

Keinen Beifall gab es auch vom Digitalverband Bitkom. Jetzt werde Spektrum bei 3,6 Gigahertz versteigert, das allerdings wegen ungünstiger Ausbreitungsbedingungen für die Flächenversorgung gänzlich ungeeignet sei, ärgert sich Bitkom-Präsident Achim Berg. "Anstelle von 60.000 Funkmasten braucht man im 3,6er Band 800.000 Funkmasten, um 98 Prozent der Haushalte mit 5G zu versorgen. Deutschland müsste im Abstand von je einem Kilometer mit Funkmasten gespickt und schachbrettmusterartig aufgebaggert oder aufgefräst werden. Dagegen entstehen jetzt schon die ersten Bürgerinitiativen", so Berg. In Frequenzbändern unter ein Gigahertz bräuchte man nicht einmal jeden zehnten Funkmast. Die Politik sollte sich umgehend mit den Netzbetreibern auf eine konsistente Frequenzpolitik verständigen, anstatt scheibchenweise Spektrum zu versteigern.

Kritisch sieht Bitkom auch das Verhandlungsgebot für National Roaming und eine Diensteanbieterregelung, gegen beide Punkte hatte sich der Verband, bei dem auch die Deutsche Telekom Mitglied ist, vehement ausgesprochen. Hier drohe durch die Schiedsrichterrolle der Bundesnetzagentur eine Verpflichtung durch die Hintertür, die Netzinvestitionen hemme und entwerte. Ein National Roaming führe zu einer Gleichmacherei der Netze und hebele den Wettbewerb aus. Das schadet am Ende vor allem den Verbrauchern, so der Verband.

Lokale und regionale Nutzung

Parallel zum Vergabeverfahren hat die Bundesnetzagentur ein Antragsverfahren für Frequenzzuteilungen zur lokalen und regionalen Nutzung erarbeitet. Für den Frequenzbereich bei 26 GHz wird ebenfalls ein Antragsverfahren erarbeitet. Dadurch können auch regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen oder Start-Ups, mit einem erst künftig auftretenden Frequenzbedarf, sowie Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G für Anwendungen in der Wirtschaft und Industrie nutzen oder die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum verbessern. Weitere Informationen zur Bereitstellung der Frequenzbereiche 3700 MHz – 3800 MHz und 26 GHz für den drahtlosen Netzzugang gibt es unter www.bundenetzagentur.de/lokalesbreitband. (dpa/sg)

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