Breitband

5G: Bundesnetzagentur legt Vergabebedingungen und Auktionsregeln fest

Telekommunikationsunternehmen werden nun doch nicht gezwungen, ihre Netze für ein nationales Roaming zu öffnen. Allerdings müssen sie über Kooperationen mit den Wettbewerbern verhandeln. Auch die Frequenzzuteilung zur lokalen und regionalen Nutzung stehen jetzt.
26.11.2018

5G spielt für Privatkunden derzeit noch eine untergeordnete Rolle, da die meisten verfügbaren Anwendungen noch mit 4G (LTE) gut nutzbar sind. Auch sind noch keine 5G-fähigen Smartphones auf dem Markt. Erste 5G-Verträge dürften nicht vor 2020 in Deutschland zu haben sein.

Die Bundesnetzagentur hat heute die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion bekanntgegeben. Das Zulassungsverfahren zur Versteigerung ist damit eröffnet. Die Vergabebedingungen umfassen Auflagen zur besseren Versorgung sowohl in der Stadt als auch auf dem Land und entlang der Verkehrswege sowie Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbes wie eine Diensteanbieterregelung und Regelungen zum nationalen Roaming.

Kein flächendeckender 5G-Ausbau mehr festgeschrieben

Trotz schärferer Auflagen zum Ausbau des schnellen mobilen Internets in Deutschland sind demnach auch…

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