5G: Bundesnetzagentur legt Vergabebedingungen und Auktionsregeln fest
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5G spielt für Privatkunden derzeit noch eine untergeordnete Rolle, da die meisten verfügbaren Anwendungen noch mit 4G (LTE) gut nutzbar sind. Auch sind noch keine 5G-fähigen Smartphones auf dem Markt. Erste 5G-Verträge dürften nicht vor 2020 in Deutschland zu haben sein.
Die Bundesnetzagentur hat heute die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion bekanntgegeben. Das Zulassungsverfahren zur Versteigerung ist damit eröffnet. Die Vergabebedingungen umfassen Auflagen zur besseren Versorgung sowohl in der Stadt als auch auf dem Land und entlang der Verkehrswege sowie Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbes wie eine Diensteanbieterregelung und Regelungen zum nationalen Roaming.
Kein flächendeckender 5G-Ausbau mehr festgeschrieben
Trotz schärferer Auflagen zum Ausbau des schnellen mobilen Internets in Deutschland sind demnach auch…
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