Kein Anschluss unter dieser Nummer: Standardisierte Kommunikation ist unerlässlich beim Glasfaserausbau

Kein Anschluss unter dieser Nummer: Standardisierte Kommunikation ist unerlässlich beim Glasfaserausbau

Bild: © RioPatuca Images/AdobeStock

Eigentlich sollte man meinen, die Bundesnetzagentur (BNetzA) stehe hinter dem Ziel der Bundesregierung: "Glasfaseranschlüsse für alle bis ins Jahr 2025". Der jüngste Beschluss der Behörde zur Nutzung der Gebäudeverkabelung für VDSL oder VDSL-Vectoring erweckt allerdings einen gegenteiligen Eindruck, wie der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) in einer Stellungnahme erläutern.

Die Deutsche Telekom darf ihre Kunden nach wie vor über Kupferkabel mit schnellem Internet versorgen. Ein Problem für alle Glasfaseranbieter, denn auf den letzten Metern vom Gebäudekeller bis zum Wohnungsanschluss kommen sich Kupfer und Glasfaser auf der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) in die Quere und stören sich gegenseitig.

VDSL "ausblenden" kostet Übertragungsleistung

Durch ihren Beschluss (BK3e-15-011) schützt die BNetzA das "Kupfer-Internet" gegenüber dem höherwertigen Breitbandanschluss. Als Begründung beruft sich die Bundesbehörde auf die "Funktionsherrschaft" der Telekom. Da der Bonner Anbieter einer der marktmächtigsten Betreiber des Telekommunikationsnetzes sei, dürfe er sogar Glasfaseranschlüsse, die sein Vectoring-Signal stören, abschalten, so die BNetzA.

Glasfaser-Mitbewerber haben in Anbetracht des Quasi-Monopols der Telekom nur noch eine Möglichkeit, wenn ihnen nicht der Stecker gezogen werden soll: die VDSL- sowie Vectoring-Singale aus ihrem Frequenzspektrum ausblenden. Im Worst Case bedeutet das für den Endkunden eine reduzierte Bandbreite von rund 400 bis 600 Mbit pro Sekunde. Von Glasfaserniveau kann dann nicht mehr die Rede sein. (ls)

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