Breitband

BNetzA verpflichtet TK-Unternehmen zum Open-Access-Zugang

Zum ersten Mal hat die Bundesnetzagentur ein kommunales Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet sein gefördertes Netz auch für Wettbewerber zu öffnen.
28.11.2022

Ein gefördertes Glasfasernetz muss auch für Wettbewerber zugänglich sein, entschied die Bundesnetzagentur.

Das kommunale Telekommunikationsunternehmen Netcom Kassel muss die Goetel GmbH auf das geförderte Glasfasernetz lassen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet, die unbeschalteten Glasfaserleitungen freizugeben, wie die Behörde selbst mitteilt. Damit hat die Behörde erstmals über den offenen Netzzugang in geförderten Breitbandinfrastrukturen entschieden. "Mit dieser Entscheidung stärken wir das Recht auf einen diskriminierungsfreien offenen Netzzugang. Eine öffentliche Förderung von Telekommunikationsinfrastrukturen dient auch dem Wettbewerb und…

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