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BNetzA will Leerrohrentgelte der Telekom reduzieren

Die Bundesbehörde hat im Rahmen des Leerrohrzugangs zahlreiche Entgelte, die für die Nutzung der Telekom-Infrastruktur anfallen, überprüft. Diese sollen gekürzt werden und damit billiger für Wettbewerber werden.
10.04.2024

Immer wieder geht es für Wettbewerber der Telekom darum, ob Sie die Infrastruktur des Großkonzerns mitbenutzen können und zu welchen Konditionen. Dazu hat die BNetzA nun eine Entscheidung getroffen.

Die BNetzA hat am Mittwoch den Entwurf zur Genehmigung von Entgelten für die Nutzung baulicher Anlagen der Telekom veröffentlicht. Konkret geht es um eine Kürzung der Preise, die Wettbewerber für die Nutzung von Kabelanlagen oder oberirdischen Trägersystemen der Telekom zahlen.

"Wir haben die Telekom Mitte 2022 verpflichtet, ihre Leerrohre den Wettbewerbern zur Herstellung von Glasfaseranschlüssen zu öffnen. Wir haben nun die Entgelte der Telekom für den Leerrohrzugang geprüft. Wir wahren dabei einerseits die berechtigten Interessen der Telekom und ermöglichen andererseits den Wettbewerbern, ihre Geschäftsmodelle zu realisieren," kommentierte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur den Entwurf. "Dieser Interessenausgleich schafft Investitionsanreize in den zügigen flächendeckenden Glasfaserausbau zum Wohle aller Bürger“, ergänzte der Behördenchef.

Preise müssen für Wettbewerber gesenkt werden

Die BNetzA hat unterschiedliche Entgelte für die Nutzung von baulichen Anlagen der Telekom überprüft – mit einem erfreulichen Ergebnis für die Mitbewerber: Die Bundesbehörde erwägt, bei zahlreichen Entgelten zum Teil erhebliche Reduzierungen gegenüber den von der Telekom beantragten Entgelten vorzunehmen.

Bei der Überprüfung der Entgelte ist erstmals eine Regelung anzuwenden, wonach die Folgen für den Geschäftsplan des marktmächtigen Unternehmens zu berücksichtigen sind. Hierdurch sollen Investitionsanreize in den Ausbau hochleistungsfähiger Netze erhalten bleiben. Die Telekom hat die Entgelte anhand potenzieller Verluste eigener Kund:innen an Wettbewerber und daraus resultierender Erlöseinbußen (verlorene Deckungsbeiträge) ermittelt.

Zuschläge für Kund:innenverluste sind nur unter bestimmten Umstände gerechtfertigt

Die Bundesnetzagentur ist diesen Überlegungen dem Grunde nach gefolgt. Sie hat aber auch die der Telekom entstehenden Kosten nicht außer Betracht gelassen. Zuschläge auf die Kosten für mögliche Kund:innenverluste sind nur für diejenige Infrastruktur gerechtfertigt, in die die Telekom zum Zweck des Glasfaserausbaus in besonderem Maße investiert. Das ist der Fall im sogenannten Verzweigerkabelbereich, dem Verteilnetz vom Kabelverzweiger hin zu den Kund:innen. Hier baut die Telekom aktuell gerade erst Glasfaser aus.

Den sogenannte Hauptkabelbereich dagegen hatte die Telekom im Zuge des Vectoringausbaus schon weitgehend mit Glasfaser bestückt. Investitionen in diesem Bereich werden durch Berücksichtigung eines Verzinsungs-Zuschlags für Glasfasernetze (VHCN-WACC) geschützt.

Nachfrage nach Leerrohrzugang noch nicht absehbar

Wie intensiv der Zugang zu Leerrohren in Anspruch genommen wird, lasse sich im Moment noch nicht valide abschätzen, so die BNetzA. Die Genehmigung sei daher zunächst auf den kurzen Zeitraum von zwei Jahren befristet. Die Entscheidung zu den Entgelten ist eine von mehreren Entscheidungen im Kontext des sogenannten Leerrohrzugangs.

Die Bundesnetzagentur hat die Telekom auch verpflichtet, die vertraglichen Bedingungen zur Nutzung, das Standardangebot, zur Prüfung einzureichen. Zudem müsse sie regelmäßig Daten über verfügbare Kapazitäten in ihren Leerrohren zur Veröffentlichung im Infrastrukturatlas bereitzustellen. Die Telekom ist ihren bisherigen Verpflichtungen nachgekommen. Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Standardangebot wird folgen.

Stellungnahmen bis Anfang Mai erwünscht

Der Entwurf der BNetzA-Entscheidung kann bis zum 10. Mai 2024 kommentiert werden. Der endgültige Beschluss ergeht nach einem Konsolidierungsverfahren vor der Europäischen Kommission unter Beteiligung der Regulierungsbehörden der anderen europäischen Länder. (lm)