Breitband

Breko schlägt Lösung für anbieteroffenes 5G vor

Geht der Entwurf zur Auktion von 5G-Frequenzen so durch, wie die BNetzA ihn vorsieht, haben Mobilfunkanbieter neben den Netzbetreiberriesen keine Chance. Der Breko will das verhindern.
21.11.2018

Eine Regelung aus der Telekommunikationskundenschutzverordnung soll Drittanbieter den Weg zu 5G freimachen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat vergangene Woche ihren finalen Entscheidungsentwurf zu den Vergabebedingungen für die 5G-Frequenzauktionen, die im kommenden Frühjahr angesetzt sind, vorgelegt. Bevor der BNetzA-Beirat nächste Woche über den Entwurf berät und eine endgültige Entscheidung fällt, mahnt der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) vor einer Monopolisierung des Marktes.

In ihrem Entscheidungsentwurf verneint die Bundesbehörde eine Diensteanbieter - und MVNO-Verpflichtung der künftigen Frequenzinhaber. Für Mobilfunkanbieter wie Aldi Talk, Mobilcom Debitel, Freenet und Co. bedeutet das, sie müssen mit den drei großen Netzbetreibern (Telefonica Deutschland, Vodafon und Telekom) darüber verhandeln, zu welchen Konditionen sie deren Netzfrequenz nutzen dürfen. Die BNetzA spricht lediglich vom „Verhandlungsgebot“. Zu einem Abschluss muss das nicht zwangsläufig führen. Um endlosen Verhandlungsrunden vorzubeugen, schlägt der Breko eine Diensteanbieterpflicht vor.

Was bei LTE schief lief, darf nicht auch 5G treffen

Kein neuer Gedanke, wie ein Blick in die Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) – die Vorläuferin des heutigen Telekommunikationsgesetzes (TKG) beweist. „Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben ihr Leistungsangebot so zu gestalten, dass Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit diese Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vertreiben und ihren Kunden anbieten können. (…) Der Netzbetreiber darf die Diensteanbieter weder ausschließlich noch unverhältnismäßig lange an sich binden, noch hinsichtlich ihrer eigenen Preis- und Konditionengestaltung oder hinsichtlich anderer Betätigungsfelder einschränken. Er darf Diensteanbietern keine ungünstigeren Bedingungen einräumen als dem eigenen Vertrieb oder verbundenen Unternehmen, es sei denn, dass dies sachlich gerechtfertigt ist“, heißt es in der Verordnung.

Der Breko plädiert daher für eine „Mini-TKG-Novelle“, um Drittanbietern den Zugang zu 5G zu erleichtern. Das wäre ein Schritt die Richtung eines vielfältigen Wettbewerbs und individueller Tarifmodelle, so der Bundesverband. Die Lösung könnte auch das LTE-Monopol aufbrechen. Bislang haben Diensteanbieter keinen Zugang zu 4G und werden im Wettbewerb benachteiligt.  (ls)