Bild: © Pavel Ignatov/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat vergangene Woche ihren finalen Entscheidungsentwurf zu den Vergabebedingungen für die 5G-Frequenzauktionen, die im kommenden Frühjahr angesetzt sind, vorgelegt. Bevor der BNetzA-Beirat nächste Woche über den Entwurf berät und eine endgültige Entscheidung fällt, mahnt der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) vor einer Monopolisierung des Marktes.

In ihrem Entscheidungsentwurf verneint die Bundesbehörde eine Diensteanbieter - und MVNO-Verpflichtung der künftigen Frequenzinhaber. Für Mobilfunkanbieter wie Aldi Talk, Mobilcom Debitel, Freenet und Co. bedeutet das, sie müssen mit den drei großen Netzbetreibern (Telefonica Deutschland, Vodafon und Telekom) darüber verhandeln, zu welchen Konditionen sie deren Netzfrequenz nutzen dürfen. Die BNetzA spricht lediglich vom „Verhandlungsgebot“. Zu einem Abschluss muss das nicht zwangsläufig führen. Um endlosen Verhandlungsrunden vorzubeugen, schlägt der Breko eine Diensteanbieterpflicht vor.

Was bei LTE schief lief, darf nicht auch 5G treffen

Kein neuer Gedanke, wie ein Blick in die Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) – die Vorläuferin des heutigen Telekommunikationsgesetzes (TKG) beweist. „Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben ihr Leistungsangebot so zu gestalten, dass Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit diese Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vertreiben und ihren Kunden anbieten können. (…) Der Netzbetreiber darf die Diensteanbieter weder ausschließlich noch unverhältnismäßig lange an sich binden, noch hinsichtlich ihrer eigenen Preis- und Konditionengestaltung oder hinsichtlich anderer Betätigungsfelder einschränken. Er darf Diensteanbietern keine ungünstigeren Bedingungen einräumen als dem eigenen Vertrieb oder verbundenen Unternehmen, es sei denn, dass dies sachlich gerechtfertigt ist“, heißt es in der Verordnung.

Der Breko plädiert daher für eine „Mini-TKG-Novelle“, um Drittanbietern den Zugang zu 5G zu erleichtern. Das wäre ein Schritt die Richtung eines vielfältigen Wettbewerbs und individueller Tarifmodelle, so der Bundesverband. Die Lösung könnte auch das LTE-Monopol aufbrechen. Bislang haben Diensteanbieter keinen Zugang zu 4G und werden im Wettbewerb benachteiligt.  (ls)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper