Der Dürener Landrat verspricht sich von einer geplanten Beteiligung an den Jülicher Stadtwerken laut einem Medienbericht unter anderem Synergieeffekte beim Ausbau eines schnellen Internets in dem  Landkreis.

Der Dürener Landrat verspricht sich von einer geplanten Beteiligung an den Jülicher Stadtwerken laut einem Medienbericht unter anderem Synergieeffekte beim Ausbau eines schnellen Internets in dem Landkreis.

Bild: © Dmytro Sukharevskyi/AdobeStock

„Das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgeschriebene Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Gigabitnetzen und eines Infrastrukturwechsels zu Glasfaser bis 2025 erfordert auch bei der Förderung einen klaren Paradigmenwechsel in der Ausrichtung“, fordert Wolfgang Heer, Geschäftsführer des Glasfaserverbandes Buglas.

Bandbreitenziele, egal wie anspruchsvoll sie definiert sind, helfen laut Heer dauerhaft nicht weiter. Der geförderte Ausbau von Kommunikationsnetzen muss zwingend künftigen Anwendungen und ihren Konnektivitätsanforderungen genügen. Diese Voraussetzung würden nur „echte“ Glasfasernetze.

Das Konzept im Detail:

Das neue Konzept des Verbandes sieht dementsprechend eine Anpassung der Förderhöchstsummen vor, die der Werthaltigkeit der zu errichtenden Netze Rechnung tragen müssen. Maßgeblichen Faktoren wie beispielsweise Bevölkerungsdichte, gegenwärtige Versorgung seien dabei zu berücksichtigen

Um sowohl eigenwirtschaftliche Investitionen angemessen zu schützen, sollen diese für einen begrenzten Zeitraum, der einen angemessenen Grad der Refinanzierung ermöglicht, nicht von anderen geförderten Projekte überbaut werden dürfen, soweit sie einen offenen Netzzugang anbieten, heißt es darin weiter.
 
Verlängertes Markterkundungsverfahren

„Wir sprechen uns für eine Verlängerung der Markterkundungsverfahren auf acht Wochen aus“, erläutert Heer. Damit könne sichergestellt werden, dass alle relevanten Akteure beteiligt werden und ausreichend Zeit haben, etwaige Möglichkeiten zum eigenwirtschaftlichen Ausbau zu prüfen.

Das Ergebnis der Markterkundung werde somit deutlich belastbarer. Nötig seien auch flexible Preisanpassungsklauseln. „Um ein Crowding-Out eigenwirtschaftlichen Ausbaus zu vermeiden, ist eine Dosierung der Förderung erforderlich“, so der BUGLAS-Geschäftsführer. „Die Fördersumme sollte daher grundsätzlich gleichmäßig über die Laufzeit des Förderprogramms verteilt werden, jedoch mit Rücksicht auf die Marktentwicklung angepasst werden können, um einen effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten.“
 
Bei nicht eigenwirtschaftlichem Ausbau: Gutscheine als Unterstützung

Der Buglas spricht sich weiterhin für die Einführung von FttB/H-Vouchern aus, die dort ausgegeben werden sollten, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht tragfähig ist und aufgrund der geringen Gebietsgröße ein unverhältnismäßig großer Aufwand bei der Beantragung und Durchführung einer klassischen Förderung betrieben werden müsste.

Förderverfahren müssten außerdem spürbar verschlankt und beschleunigt werden. „Hierzu gibt es in der mittlerweile vorliegenden Novellierung des Bundesförderprogramms bereits sehr lobenswerte Ansätze“, wertet Heer.

Transparentes Monitoring des Bundesförderprogramms erforderlich

Ebenso begrüßenswert sei die Möglichkeit, bereits positiv beschiedene FttC-Förderprojekte auf FttB/H upzugraden. Nach wie vor vermisst der Glasfaserverband ein umfassendes transparentes Monitoring des Bundesförderprogramms.

„Die Verwendung von Mitteln der öffentlichen Hand ist klar zu dokumentieren“, fordert der Buglas-Geschäftsführer abschließend. „Ein für den Markt hilfreiches Monitoring muss jederzeit aktuell Auskunft über Antragsteller, Beteiligte, Projektstatus und -zeitraum, vorgesehenen Betreiber und weitere zentrale Punkten geben.“ (sg)

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