Telefónica Deutschland besitzt über mehrere zehntausend Mobilfunkstandorte in Deutschland. Beispielsweise auf dem O2-Tower in München.

Telefónica Deutschland besitzt über mehrere zehntausend Mobilfunkstandorte in Deutschland. Beispielsweise auf dem O2-Tower in München.

Bild: © Telefónica Deutschland

Der Mobilfunkanbieter Telefonica Deutschland wehrt sich gegen eine 30-Millionen-Euro-Strafe für die nicht fristgerechte Erfüllung von Frequenzvorgaben durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Darüber berichtete das IT-News-Portal „Golem“. Die Behörde hatte im Jahr 2015 bei der Versteigerung der 4G-Frequenzen die Vorgabe gegeben, ab Jahresbeginn 2020 nahezu alle Haushalte in Deutschland mit einer Mindestrate von 50 Mbit/s zu versorgen. Auch die Hauptverkehrsverswege seien vollständig zu versorgen. Laut der BNetzA seien diese Vorgaben nicht erfüllt worden.

"Aus unserer Sicht ist es grundsätzlich kontraproduktiv für die Netzversorgung in Deutschland, empfindliche Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, wenn diese nachweislich im Sinne ihrer Kunden das Netz mit Hochdruck ausbauen", sagte Telefonica-Sprecher Florian Streicher. Die Bundesnetzagentur hätte bei der Veröffentlichung der Ausbaudaten Mitte Januar eigentlich betont, Sanktionen nur dann einzusetzen, wenn sie dem Ziel einer Verbesserung der Versorgung diene. (pm)

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