Der EWE-Aufsichtsrat hatte im Februar 2017 entschieden, den damaligen Vorstandschef Matthias Brückmann mit sofortiger Wirkung zu entlassen.

Der EWE-Aufsichtsrat hatte im Februar 2017 entschieden, den damaligen Vorstandschef Matthias Brückmann mit sofortiger Wirkung zu entlassen.

Bild: © EWE AG

Im Bundeskartellamt gibt es wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen das Glasfaserprojekt der Deutschen Telekom zusammen mit dem niedersächsischen Regionalanbieter EWE. "Unter Einbeziehung der Marktteilnehmer prüfen wir derzeit, ob möglicherweise Auflagen zu der Kooperation von Telekom und EWE notwendig sind, die einen Zugang Dritter sicherstellen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Die Frist für die Prüfung des Deals der im März angemeldeten Fusion sei dafür bis zum 21. August verlängert worden.

Telekom und das Energie- und Telekommunikationsunternehmen EWE wollen gemeinsam bis zu 1,5 Millionen Haushalte mit Gigabit-Leitungen versorgen. Das Joint Venture namens Glasfaser Nordwest, das bis zu zwei Milliarden Euro investieren soll, gilt laut Zeitung als die größte deutsche Kooperation und als Blaupause für den gemeinsamen Ausbau von schnellem Glasfaserinternet.

Ausbaudynamik darf nicht erlahmen

"Derartige Kooperationen können den Glasfaserausbau in Deutschland voranbringen. Es muss aber sichergestellt sein, dass dadurch die Ausbaudynamik zwischen den Wettbewerbern auf dem Markt nicht erlahmt und durch die Zusammenarbeit tatsächlich der Glasfaserausbau beschleunigt wird", sagte Mundt. Gleichzeitig wolle das Kartellamt sicherstellen, dass andere Telekomanbieter durch das Joint Venture nicht dauerhaft von diesem Zukunftsmarkt ausgeschlossen würden.

Auch Wettbewerber äußerten sich kritisch: Die kommerziellen Vorleistungspreise dürfen de facto nicht zu einer Verlagerung des kompletten Investitionsrisikos auf Drittanbieter und Verbraucher führen, sagte Markus Haas, Vorstandsvorsitzender von Telefónica Deutschland, der Zeitung. United Internet verlangt der "FAZ" zufolge, das Gemeinschaftsunternehmen für weitere Investoren und Gesellschafter zu öffnen. Andernfalls seien Monopolpreise zu befürchten. (dpa/hil)

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