Der Glasfaserausbau in Deutschland kommt voran und so stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen die Deutsche Telekom ihr Kupfernetz abschaltet. Ein vom BREKO veröffentlichtes Konzept sowie ein Rechtsgutachten zeigen Mittel und Wege auf, wie ein doppelter Infrastrukturbetrieb vermieden werden kann.
Wenn es nach dem Bundesverband geht, soll die BNetzA die Abschaltung des Kupfernetzes in den Regionen, in denen die Telekom selbst Glasfaser verlegt hat, nur dann genehmigen, wenn das Kupfernetz auch in Gebieten abgeschaltet wird, die durch Wettbewerber vergleichbar gut mit Glasfaser versorgt sind.
Abschaltung von Kupfernetz wäre Investitionsanreiz in Glasfaser
BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers erklärt den Vorschlag: „Die Telekom darf keine Gelegenheit bekommen, die Abschaltung ihres Kupfernetzes strategisch zu nutzen und damit dem Wettbewerb im Glasfaserausbau zu schaden. Deshalb muss die Bundesnetzagentur die Kupfer-Glasfaser-Migration proaktiv gestalten und einen konkreten Fahrplan vorlegen, der sicherstellt, dass auch in den Ausbaugebieten der Wettbewerber das alte Telefonnetz abgeschaltet wird, sobald Glasfaser dort flächendeckend verfügbar ist.”
Eine auf diese Weise wettbewerbskonform gestaltete Kupfer-Glasfaser-Migration hätte laut Verband zwei große Vorteile: Die sukzessive Abschaltung des Kupfernetzes in einzelnen Gebieten auf Basis objektiver Kriterien wäre ein Investitionsanreiz für alle Glasfaser ausbauenden Unternehmen, da sie mit einer hohen Auslastung ihrer Glasfasernetze rechnen können, sobald ein Gebiet annähernd flächendeckend versorgt ist. Das würde den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau insgesamt stärken und perspektivisch den Bedarf öffentlicher Fördermittel senken. Zudem würde ein zügiger Einstieg in die Kupferabschaltung viel Strom und weitere Ressourcen einsparen, würde also auch den Klimaschutz unterstützen.
Gesetzgeber hat Spielraum
Im Zuge der Kupfer-Glasfaser-Migration hat der BREKO neben seinem Konzept auch noch ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das gesetzgeberische Spielräume zur Förderung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration identifiziert. „Über das Ermessen der Bundesnetzagentur hinaus kann auch die Bundesregierung gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration auf den Weg bringen. Sowohl das EU-Recht als auch das Grundgesetz bieten hierfür ausreichend gesetzgeberischen Spielraum“, erklärt Andreas Neumann, Geschäftsführer des Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie, der das Gutachten erstellt hat.
Eine Möglichkeit wäre eine gesetzliche Festschreibung der beschriebenen Gleichbehandlung von Gebieten, in denen die Telekom selbst Glasfaser ausgebaut hat, und denen, wo sich das Glasfasernetz im Besitz von Wettbewerbern befindet – das sogenannte Gleichbehandlungsmodell.
Anreizmodell weniger effektiv als Gleichbehandlungsmodell
Eine zweite Option wäre das „Anreizmodell“: Die Genehmigung von Abschaltanträgen in den Glasfaserausbaugebieten der Telekom wird demnach mit einer Verschärfung der Regulierung des Kupfernetzes in den Glasfaserausbauregionen der Wettbewerber verknüpft, um so einen Anreiz zu dessen Abschaltung zu setzen. Dieses Modell wäre in der konkreten Ausgestaltung jedoch komplexer und in seiner Wirkung weniger effektiv als das Gleichbehandlungsmodell. (lm)


