Die ersteigerten Frequenzen können nach der Zuteilung bundesweit für 5G genutzt werden. Die Deutsche Telekom hat diese schon erhalten.

Die ersteigerten Frequenzen können nach der Zuteilung bundesweit für 5G genutzt werden. Die Deutsche Telekom hat diese schon erhalten.

Bild: © beebright/AdobeStock

Im Mobilfunkförderprogramm der Bundesregierung sei eine Förderantragstellung durch Kommunen nicht vorgesehen, geht aus einer Regierungsantwort hervor. Auf die schriftliche Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion erwidern sie, dass sich die Förderung der zugründenen Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) an Unternehmen richte, die Mobilfunkstandorte bauen, betreiben und Mobilfunknetzbetreiber nutzen lassen. "Dies können grundsätzlich auch kommunale Unternehmen sein", ist die Conclusio in der Antwort.

Victor Perli, Bundestagsabgeordneter der Linken-Fraktion, sieht in der Aussage auf seine Anfrage Potenziale für die Kommunalwirtschaft: Möglichst viele Kommunen sollten die Möglichkeit nutzen, über ihre kommunalen Gesellschaften eigene Masten gefördert zu bekommen, um Funklöcher zu schließen. "Das ist eine sinnvolle Unterstützung für die lokale Infrastruktur. Wir wollen nicht, dass die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft stattdessen ein neues Förderprogramm für Telekom, Telefónica und Vodafone wird", so Perli.

Kommunalwirtschaftliches Engagement nicht außer acht lassen

Der VKU selbst betonte noch, als die Bundesregierung ihr Konjunkturpaket vorstellte, dass der Bund das kommunalwirtschaftliche Engagement in seiner Strategie und bei seiner MIG berücksichtigen sollte. Denn 40 Prozent der kommunalen Unternehmen stünden in den Startlöchern um die Mobilfunklöcher zu stopfen.

In Kombination mit dem neuen "Bürokratie-Schredder", also der anvisierten Entbürokratisierung des Fördersystems beim Breitbandausbau, könnte der Ausbau der Glasfasernetze neuen Schub bekommen, so der Verband weiter. Wohingegen andere Verbände und Bundestagsfraktionen wie die Grünen insbesondere das MIG als bürokratische Hürde betrachten. (gun)

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