Der Bundestag debattiert über die fünfte Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Dabei sollen auch die Regelungen zur (Glasfaser-) Mitverlegung, das sogenannte DigiNetz-Gesetz, überarbeitet werden. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) kritisieren die lange Dauer des Gesetzgebungsverfahrens und fordern eine Verabschiedung vor der Sommerpause.
Ziel der Novelle ist es, künftig Überbau/Doppelausbau von Glasfaserleitungen zu verhindern. In seiner aktuellen Form verpflichtet das Gesetz Bauherren von öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten dazu, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen zu ermöglichen.
Gesetz wird missbraucht
Die ursprüngliche Idee des Gesetzes, Synergien zu nutzen und Glasfaserleitungen gleich mit zu verlegen, würde aktuell vielfach dazu missbraucht, auch dann Leitungen kostengünstig einzuziehen und damit Überbau/Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete eigenwirtschaftlich von kommunalen Unternehmen erstmalig mit Glasfaser erschlossen werden und aus diesem Grund die Straße geöffnet wird, so die Verbände.
Der Gesetzgeber müsse in der Novelle klar definieren, was unter "öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten" zu verstehen ist. "Unternehmen mit kommunaler Beteiligung wie Stadtwerke, die für den Glasfaserausbau in Deutschland in erheblichem Maße verantwortlich zeichnen, dürfen von dieser Definition daher nicht erfasst werden", sind sich BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers und BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer einig.
Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen
Im November 2018 hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass kommunale Unternehmen wie Stadtwerke nicht von der Definition umfasst werden, wenn sie den Ausbau eigenwirtschaftlich, also ohne Haushaltsmittel, realisieren. Damit würden alle Unternehmen, die Glasfaser mit eigenen Mitteln ausbauen, gleichgestellt.
Außerdem sollte nach Auffassung der Verbände eine klare "Unzumutbarkeitsregel" in das Gesetz einfließen. Die Bundesregierung wolle eine solche Regelung einführen, um einen "Überbauschutz" für erstmalige Glasfaser-Ausbau-Anbieter zu schaffen. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf würde diese Unzumutbarkeitsregelung aber nur im Fall geförderter Ausbauprojekte und auch dann nur im Einzelfall – nach Prüfung durch die BNetzA – gelten, kritisieren die Verbände.
Überbau/Doppelausbau beenden
Daher sollte nach Auffassung der Verbände ein genereller Überbauschutz festgelegt werden. Die Unzumutbarkeitsregel hinsichtlich der Mitverlegung solle stets zum Tragen kommen, wenn in einem Gebiet erstmals zukunftssichere Glasfaser verlegt und Nachfragern ein Open-Access-Zugang angeboten würden. (pm)



