Breitband

Neue Verpflichtungen der Telekom bei der letzten Meile?

Wie der Zugang des Glasfaseranschlussnetzes künftig reguliert werden soll, hat die Bundesnetzagentur veröffentlicht. In einer Anhörung will die Behörde evaluieren, ob sie die Verpflichtungen der Telekom für den Zugang zur „letzten Meile“ ändert.
05.07.2019

„Die Unternehmen brauchen für die erheblichen Investitionen in Gigabitnetze zügig Klarheit über die regulatorischen Rahmenbedingungen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und starten frühzeitig die Diskussion über die Ausgestaltung und Differenzierung einer künftigen Regulierung von kupfer- und glasfaserbasierten Vorleistungsprodukten“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Seine Behörde veröffentlichte dazu unter www.bnetza.de/regvfg-markt3a Eck- und Diskussionspunkte für die künftige Regulierung des Zugangs zum Kupfer- und Glasfaseranschlussnetz, der „letzten Meile“. Dazu findet am 12. Juli eine öffentlich mündliche Anhörung statt.

Die Bonner Behörde will damit feststellen, welche Vorstellungen und Vorschläge die Unternehmen zur Regulierung der letzten Meile haben und hat dazu nach eigenen Angaben ein transparentes und ergebnisoffenes Beschlusskammerverfahren gestartet.

Entscheidungsfindung über Anhörung

Ausgangspunkt ist der Entwurf einer Marktanalyse für den Zugang zur „letzten Meile“ vom 27. Mai. Darin wurde festgestellt, dass die Telekom und die mit ihr verbundenen Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen. Die BNetzA muss daher in einem zweiten Schritt eine Entscheidung darüber treffen, ob sie die der Telekom bislang auferlegten Verpflichtungen für den Zugang zur „letzten Meile“ beibehält, ändert oder widerruft bzw. ihr neue Verpflichtungen auferlegt. Die jetzt geplante Anhörung dient der Vorbereitung eines Entscheidungsentwurfes, der dann im üblichen Verfahren zur nationalen Konsultation gestellt wird.

Hintergrund zur Marktregulierung

Die Bundesnetzagentur überprüft in regelmäßigen Abständen in einer Marktdefinition und -analyse die Verhältnisse auf den unterschiedlichen Märkten im Telekommunikationsbereich. Es wird definiert, welche angebotenen Produkte der betrachtete Markt umfasst und wie dieser räumlich abzugrenzen ist. Dabei stehen die Vorleistungsmärkte wie der Zugang zur sogenannten „letzten Meile“ im Fokus. Untersucht wird, ob solche Märkte regulierungsbedürftig sind und ob es Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gibt.

Ergebe sich der Fall, dass der Markt regulierungsbedürftig ist, oder es Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gibt, werden dem marktbeherrschenden Unternehmen in einem weiteren Schritt Regulierungsverpflichtungen auferlegt. Solche Maßnahmen können etwa eine Zugangsverpflichtung, ein Diskriminierungsverbot oder die Regulierung der Entgelte betreffen. Diese Regulierungsverpflichtungen bilden dann die Grundlage für konkrete Zugangs- oder Entgeltentscheidungen. (sg)