Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Mrd. Euro ersteigert

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Mrd. Euro ersteigert

Bild: © Sebastian Kahnert/dpa

Im Streit über eine milliardenschwere Mobilfunkauktion wollen Deutschlands oberste Verwaltungsrichter wissen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Das Bundesverwaltungsgericht gab am Donnerstag bekannt, dass eine Klage des Mobilfunkanbieters EWE Tel an das Kölner Verwaltungsgericht zurückverwiesen worden sei. Es müsse geklärt werden, ob die Regulierungsbehörde bei ihrer Entscheidung über Vergaberegeln «frei von Verfahrens- und Abwägungsfehlern» gewesen sei.

Die Richter befürchten zudem, dass das Bundesverkehrsministerium rechtswidrig Einfluss nahm. Sie sehen Anhaltspunkte, dass das Ministerium «in erheblichem Umfang versucht hat, insbesondere auf die Festlegung der Versorgungspflichten Einfluss zu nehmen».

Nachteile für kleinere Anbieter

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Mrd. Euro ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen.

Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund hingegen – so eine Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätte kleineren Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz haben und Netzkapazitäten mieten, wesentlich geholfen. Ihre Position wäre gegenüber den großen Netzbetreibern gestärkt worden.

Vorwurf eines politischen Deals

Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunkanbieter benachteiligt und zogen vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht stärkt ihnen nun den Rücken. Bei dem Verfahren geht es zwar um die Klage von EWE Tel. Das Urteil ist aber auch für die separat klagende Firma Freenet eine gute Nachricht. Beide Unternehmen begrüßten den Leipziger Richterspruch und hoffen, dass ihre Position doch noch verbessert wird.

Das Thema ist brisant. Denn es geht um die Frage, ob die Politik auf eine eigentlich unabhängige Behörde Einfluss nahm und ob dies Auswirkungen auf die Vergaberegeln hatte. Im Raum steht der Vorwurf eines politischen Deals – dass also die Netzbetreiber einerseits zu recht harten Ausbauzielen verdonnert wurden, andererseits beim Thema Netzvermietung milde behandelt wurden.

"Fachliche Erwägungen“

Diesen Vorwurf weist die Bundesnetzagentur zurück: Die Entscheidung für die Regeln sei aufgrund fachlicher Erwägungen getroffen worden, und man habe der Politik nichts zugesagt, so ein Behördensprecher. Eine Sprecherin des auch für die digitale Infrastruktur zuständigen Bundesverkehrsministeriums wiederum sagt, dass es keine Weisung des Ministeriums gegeben habe «und auch sonst keinen Versuch einer unzulässigen Beeinflussung der Bundesnetzagentur».

Der Netzagentur-Sprecher sagte, seine Behörde habe «in politischen Gesprächen zur 5G-Entscheidung immer darauf hingewiesen, dass die Entscheidung unabhängig getroffen wird». Das Zitat macht klar, dass es intern zum Thema Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde Redebedarf gab. (dpa/hp)















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