Breitband

Scheuer fordert von Kommunen mehr Tempo beim Mobilfunk

"Kommunen brauchen bei vielen für die Infrastruktur notwendigen Entscheidungen ein bis eineinhalb Jahre. Die Zeit können wir uns nicht mehr leisten", so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Der VKU fordert ein Gesamtkonzept für 5G.
04.01.2019

Noch gibt es viele weiße Flecken in Deutschland. Bis Ende 2022 sollen 98 Prozent aller Haushalte mit schnellem mobilen Internet versorgt sein.

"Wer sieht, dass wir eine Verdrei- oder Vervierfachung der Sendeinfrastruktur brauchen, damit wir flächendeckend 5G haben werden, der weiß auch, dass wir eine echte Aufgabe vor uns haben", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer der Deutschen Presse-Agentur. Weil Kommunen Bürgeranliegen jedoch sehr ernst nehmen, würden sie bei vielen für die Infrastruktur nötigen Entscheidungen ein bis eineinhalb Jahre brauchen. "Die Zeit können wir uns aber nicht mehr leisten", bekräftigt Scheuer.

Der Verkehrsminister sieht die Städte und Gemeinden in der Pflicht. "4G und 5G gibt es nicht ohne Sendemasten", so der CSU-Politiker. "Wer dies zu Recht einfordert, damit wir dem Anspruch einer führenden Wirtschaftsnation genügen, der muss auch mithelfen, dass diese Sendeanlagen auch gebaut werden können."

VKU mit Vorschlägen für ein Gesamtkonzept 5G

Auch bei Bahnstrecken gebe es Nachbesserungsbedarf: "Wir haben 18.000 Kilometer an unseren Schienen liegen. Wir wollen, dass die 14.000 Kilometer, die noch nicht mit Glasfaser versehen sind, auch ausgebaut werden". Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schlägt vor, die Versteigerung der 5G-Frequenzen, die im Frühjahr stattfinden soll, mit weiteren Maßnahmen zu einem Gesamtkonzept 5G weiterzuentwickeln.

Konkret schlägt der Verband vor:

  • Mit Auflagen für den ländlichen Raum die Spaltung zwischen Stadt und Land zu verhindern
    Da sich bei 4G das Oligopol der drei großen Telekommunikationskonzerne auf die lukrativen urbanen Ballungsräume konzentrierte, brauche man, um künftig die ländlichen Regionen ans superschnelle Netz anzuschließen eine Negativoptionierung. Hier müssten die Konzerne im ersten Schritt Frequenzen in ländlichen Räumen ersteigern. Der Bieter zahlt für den Anschluss des ländlichen Raums also zunächst drauf. Diesen negativen Preis kann er sich jedoch bei der Versteigerung der Frequenzen für die lukrativen Ballungsräume anrechnen lassen. Im Klartext: Wer sich für 5G bewirbt, muss zunächst 4G-Funklöcher schließen. Ergänzend sollten die Anbieter zu lokalem Roaming verpflichtet werden: Statt im Funkloch zu stecken, wenn ihr Anbieter kein Netz in einer Region hat, könnten Kunden die Netze anderer Betreiber nutzen.
  • Regionale Frequenzen für smarte Städte
    Für "Smart City"-Anwendungen brauchen kommunale Unternehmen Frequenzen zur regionalen Nutzung. So wie Unternehmen die Chance für Werksnetze bekommen, sollten auch Kommunen die Chance für Smart City-Netze bekommen. So können sie den digitalen Wandel vor Ort zum Wohle aller gestalten.
  • Wettbewerbsverzerrungen beheben, um Glasfaserausbau zu forcieren
    Derzeit wird der Ausbau von Glasfasernetzen durch strukturelle Wettbewerbsverzerrungen gehemmt. Allerdings brauchen 5G-Antennen eine Glasfaseranbindung. Der VKU lobt dabei die Lösung zum vom Bundesrat vorgeschlagenen  5. TK-Änderungsgesetzes. Darin soll den Glasfaserpiraten ein Riegel vorgeschoben werden. Kommunale Unternehmen sollen sich künftig gegen einen unzumutbaren Überbau wehren können. Zudem will der Bundesrat ein weiteres Schlupfloch der Glasfaserpiraten stopfen: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) begreift die Investitionen kommunaler Unternehmen in Glasfaserleitungen aufgrund ihrer Eigentümerstruktur als öffentliche Mittel – auch wenn sie den Bau eigenwirtschaftlich, ohne öffentliche Gelder bestreiten. In der Folge dieser Auslegung bestand immer das Recht zur Mitverlegung. Nimmt der Bundestag die Vorschläge zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen an, entstünden Planungs- und Investitionssicherheit für den flächendeckenden Glasfaserausbau.

Sachsen stockt seine Fördermittel auf

In Sachsen tut sich indes etwas im Ausbau auf schnelles Internet – wenn auch nicht im Mobilfunk: Der Freistaat bietet ein Upgrade auf Glasfasertechnologien an. Die Mehrkosten übernimmt zwar der Bund zum üblichen Fördersatz, den restlichen Teil allerdings finanziert Sachsen.

Ende Dezember erhielt Leipzig bereits einen Zuwendungsbescheid. Damit sollen 2854 Haushalte und 372 Unternehmen mit leistungsfähigem Internet versorgt werden. Die förderfähigen Projektausgaben erhöhen sich damit von 20,5 Millionen auf 28,9 Millionen Euro. Die Förderung des Bundes beträgt 14,4 Million Euro. Der Freistaat Sachsen stockt seinen bisherigen Anteil auf 12,4 Millionen Euro auf.

Stefan Brangs: Besser wird es nicht

"Wir haben in Sachsen nun dafür gesorgt, dass der Ausbau in keiner Kommune an der finanziellen Situation scheitern wird. Ich wünsche mir, dass viele andere Städte und Kommunen es Leipzig gleichtun. Die Gelegenheit ist jetzt da. Bessere Förderbedingungen wird es nicht geben!", so Staatssekretär Stefan Brangs. (dpa/sg)