Breitband

Studie: EU-Breitbandpreise sinken

Deutschland rangiert bei den Preisen eher im Mittelfel. Bei Gbps-Tarifen bietet die Bundesrepublik jedoch die teuersten Tarife an.
11.12.2018

Preisvariation bei den jeweiligen Angebotskategorien innerhalb der EU

Eine EU-Studie über die Preise für Breitband-Festnetz vergleicht Mitgliedsstaaten und Kommunen im europaweiten und globalen Kostenwettbewerb. Im Auftrag der EU-Kommission untersuchte die Empirica Gesellschaft für Kommunikations- und Technologieforschung in Kooperation mit dem TÜV Rheinland Tarife für Single Play (nur Internet), Double Play (Internet und Telefonie oder Internet und TV) sowie Triple Play (Internet, Telefonie und TV) zu den Einzelhandelspreisen 2017 für feste Breitbandangebote. Die Erhebung fand im Endkundensegment im Zeitraum vom 10. bis 24. Oktober 2017 statt.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die günstigen Angebote Ende 2017 in Rumänien, Lettland, Ungarn und Litauen zu finden waren. Portugal, Malta, Spanien und Luxemburg schneiden im Vergleich als sehr teuer ab. Deutschland rangiert zwar generell in der Mitte, verlangt aber vor allem für Gbps-Verbindungen in allen Paketen die teuersten Tarife von Endkunden.

Breitband-Preise sinken überwiegend

Für Single-Play sind die Preise seit 2016 gefallen. Allerdings sehr mit großen Unterschieden zwischen den Segmenten: -2,1% im Segment 12-30 Mbps, -9% im Segment 30-100 Mbps und bis zu -19,6% im 100+-Mbps-Segment. Auch im Bereich der Breitbandpakete sanken die Preise. Einzige Ausnahme war das Segment 12-30 Mbps mit Telefonie, wo die Preise stiegen.

Im globalen Vergleich schneidet Südkorea am günstigsten ab. Dabei bieten dort die Telekomunternehmen als langsamste Download-Verbindung 100 Mpbs an. Im Segment des ultraschnellen Breitbands, das die Studie mit >100 Mbps definiert, zahlen Europäer etwa genau so viel wie Japaner, aber weniger als Endverbraucher in den USA und Kanada.

Vergleichbarkeit der Preise

Für die Studie wurden die Preise in einem Verfahren zur Preisnormalisierung vergleichbar gemacht. Dazu zählen Einmalgebühren für die Einrichtung sowie Volumenbeschränkungen, Preisnachlässe, Vertragslaufzeiten und Telefon-Zeitlimits. Auch eine Korrektur der Preise um die jeweilige Kaufkraftparität des Euro ist erfolgt.  (jow)

Studienreferenz: SMART 2016/0044  (Englisch)