Breitband

Verbände fordern Stopp von Trittbrettfahrern beim Glasfaserausbau

Noch können Wettbewerber kommunaler Unternehmen in deren Gruben für Glasfaserleitungen einfach ihre eigenen Kabel mitverlegen. Die Unzumutbarkeitsregel soll hier Abhilfe schaffen.
02.09.2019

Bislang schlägt der Bundestag eine "Unzumutbarkeitsprüfung" im Einzelfall durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vor, die zudem ausschließlich für geförderte Ausbauprojekte gelten soll. Laut der drei Verbände wäre hier eine Unzumutbarkeitsregel, die automatisch in allen ans schnelle Internet angeschlossenen Gegenden greife, besser.

Der Verkehrsausschuss des Bundesrats will am Mittwoch über die geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-Änderungsgesetz) der Bundesregierung beraten, mit der unter anderem die Regelungen zur (Glasfaser-)Mitverlegung novelliert werden. Die Verbände VKU, Breko und Buglas appellieren an den Bundesrat, das Gesetz nachzujustieren: Ziel muss es sein, das aktuell mögliche "Trittbrettfahren" beim Glasfaserausbau zu stoppen und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, um den Glasfaserausbau in Stadt und auf dem Land effektiv voranzutreiben.

In seiner aktuellen Form werde das Gesetz von Trittbrettfahrern ausgenutzt: Sobald ein kommunales Unternehmen eine Grube für den Glasfaserausbau ausgehoben hat, verlegen Wettbewerber einfach ihr Kabel mit – und dies sogar dann, wenn das kommunale Unternehmen das Glasfasernetz eigenwirtschaftlich ohne öffentliche Gelder ausbaut und so das volle wirtschaftliche Risiko trägt, so die Kritik der drei Verbände.

Doppelter Wettbewerbsnachteil

Das ist ein struktureller Wettbewerbsnachteil: Zum einen umgehen Wettbewerber die Kosten für den Tiefbau. Es kommt zu einem volkswirtschaftlich unsinnigen Über- und Doppelausbau von Leitungen. Zum anderen werden die Investitionen kommunaler Unternehmen entwertet; schlimmstenfalls müssen sie den Glasfaserausbau einstellen. Die Folge ist Investitionszurückhaltung. Im Klartext: Fehlanreize behindern den Glasfaserausbau.

VKU, Breko und Buglas appellieren daher an den Verkehrsausschuss des Bundesrates, seiner Linie treu zu bleiben: Das Ländergremium hatte sich schon im November  dafür ausgesprochen, dass kommunale Unternehmen nicht mehr unter die Definition "öffentlich (teil-)finanzierter Bauarbeiten" fallen, wenn sie diesen Ausbau eigenwirtschaftlich und ohne Fördermittel realisieren. Damit würden alle Unternehmen, die Glasfaser mit eigenen Mitteln ausbauen, im Wettbewerb gleichgestellt, Fehlanreize und Wettbewerbsnachteile so behoben.

Unzumutbarkeitsregel als Lösung

Die drei Verbände setzen sich zudem für eine klare Unzumutbarkeitsregel ein. Wird in einem Gebiet erstmals Glasfaser verlegt, stoppt eine Unzumutbarkeitsregel die Trittbrettfahrer. Dritte dürfen in diesen Gebieten nicht das Glasfasernetz im Rahmen der Mitverlegung von Kabeln überbauen, bekommen jedoch Zugang zum Glasfasernetz zu fairen Konditionen. Ein solcher diskriminierungsfreier und offener Netzzugang verhindert den weder betriebs- noch volkswirtschaftlich sinnvollen Doppelausbau und setzt Anreize, um Glasfaser in Gebieten auszubauen, die noch nicht ans schnelle Internet angeschlossen sind.

Synergien nutzen

Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf sieht allerdings lediglich eine "Unzumutbarkeitsprüfung" im Einzelfall durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vor, die zudem ausschließlich für geförderte Ausbauprojekte gelten soll. Dieser Prüfung im Einzelfall sollte der Bundesrat eine klare Unzumutbarkeitsregel vorziehen, die automatisch in allen bisher nicht ans schnelle Internet angeschlossenen Gebieten greift. So würde der Glasfaserausbau spürbar forciert – insbesondere in ländlichen Regionen. Und zugleich würde so dem Grundgedanken des DigiNetz-Gesetzes Rechnung getragen: Wenn Straßen geöffnet werden – etwa im Zuge von Sanierungsarbeiten, bei Neubauten oder bei Verlegung anderer Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- oder Gasleitungen –, sollen Synergien genutzt und Glasfaserleitungen gleich mitverlegt werden können. (sg)