Breitband

Verbändephalanx fordert klare Bedingungen beim Glasfaserausbau im Wettbewerb

Sechs Verbände, darunter auch der VKU, fordern anlässlich der Überarbeitung des EU-Telekommunikationsrahmens (TK-Kodex) einen Kompromiss, der den Glasfaserausbau bis in die Gebäude erleichtern soll.
24.04.2018

In Brüssel finden am Dienstag (25. April) die nächste Runde der Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und EU-Ministerrat zur Überarbeitung des europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens statt. Der so genannte EU TK-Review, der sich inzwischen auf der Zielgerade befindet, wird auch für den Glasfaserausbau in Deutschland erhebliche Wirkung entfalten, weil die europäischen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen sind.

In einem gemeinsamen Verbändeschreiben haben sich neben dem VKU auch die Breitbandverbände Buglas und Breko, der Kabelnetzverband Anga, der Telekommunikationsverband VATM und der Deutsche Landkreistag an die Bundesminister Peter Altmaier und Andreas Scheuer sowie an Kanzleramts-Chef Helge Braun gewandt. Sie wiesen darin auf die für den wettbewerblichen Glasfaserausbau schädlichen Wirkungen bei Umsetzung der vorgesehenen Regelungen hin und warben und für einen investitionsfreundlicheren Kompromiss im Ministerrat.

Zwei Artikel unter Beschuss

Kritisch bewertet wurden neben anderen vor allem die beiden folgenden Artikel:

  • Artikel 59: Darin wird allen Marktakteuren unabhängig der signifikanten Marktmacht symmetrische Regulierungsverpflichtungen auferlegt
  • Artikel 74: EU-Mitgliedsstaaten hätten damit die Möglichkeit, marktmächtigen Unternehmen mehrjährige Regulierungsferien einzuräumen

 
In Artikel 59 geht es darum, ob die Deutsche Telekom mit ihren Wettbewerbern ernsthaft beim Glasfaserausbau zusammenarbeiten muss, um ihrerseits von Regulierungserleichterungen zu profitieren, oder ob ihr nach Artikel 74 im Zweifelsfalle bedingungslos und pauschal "Regulierungsferien" gewährt werden. Die sechs Verbände plädieren dafür, dass sich Deutschland im Ministerrat für einen Kompromiss einsetzt, der auch in Deutschland den Netzinfrastrukturwechsel vom alten Kupfer-Telefonnetz zur Glasfaser und damit deren Ausbau bis in die Gebäude erleichtert.

Konkrete Forderungen der sechs Verbände

Bei Artikel 59 wird für Artikel 2 gefordert, die positiven Elemente wie Abwehrmechanismen, Vorrang der asymetrischen Zugangsregulierung, kein Ausnutzen durch marktbeherrschende Unternehmen beizubehalten. Zudem sollten alle unklaren Rechtsbegriffe gelöscht werden, um den Anwendungsbereich auf Infrastrukturengpässe zu begrenzen. Alternativ käme auch das Löschen des ganzen Absatzes in Frage.

Zu Artikel 74 schlagen die Verbände folgende Mindestbedingungen vor:

  • Es sollten beidseitig getroffene verbindliche Vereinbarungen für einen gemeinsamen Glasfaserausbau statt einseitigen Angeboten oder Absichtsbekundungen des marktbeherrschenden Unternehmens gelten, welche letztlich pauschalen "Regulierungsferien" gleichkommen würde.
  • Der Zugang zu den neuen Glasfasernetzen bis in die Gebäude für Nachfrager sollte jederzeit fair, angemessen und diskriminierungsfrei sein.
  • Gefordert wird auch breite Marktakzeptanz, die durch Streitbeilegungsverfahren bei der Bundesnetzagentur prüfbar sind
  • Ein funktionsfähiger Wettbewerb müsse nachhaltig und effektiv gesichert werden

Ansonsten schlagen die sechs Unterzeichner vor, den gesamten Artikel 74 zu löschen. (sg)