VKU mahnt zu mehr Tempo bei Telekommunikationsgesetz
"Stadtwerke bauen das Glasfasernetz für schnelles Internet aus – auch in ländlichen Regionen", verdeutlicht VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Ihre Forderung: "Dieses Potenzial sollte die Bundesregierung nutzen, indem sie mit den Änderungen im TKG beziehungsweise DigiNetzG endlich die nötige Planungs- und Investitionssicherheit für Stadtwerke schafft und Wettbewerbsverzerrungen abbaut." Das bedürfe keiner großen Reform, sondern nur einer Klarstellung: Wer mit eigenen Mitteln ein Glasfasernetz baue, soll nicht länger gegenüber Wettbewerbern benachteiligt werden.
Der Hintergrund:
Bislang werden Investitionen kommunaler Unternehmen in Glasfasernetze von der Bundesnetzagentur als öffentliche Mittel interpretiert. Deshalb dürfen alle Wettbewerber einfach ihr Kabel mitverlegen, sobald die Grube ausgehoben ist – sogar dann, wenn das kommunale Unternehmen das Glasfasernetz eigenwirtschaftlich, ohne öffentliche Gelder ausbaut und so das volle wirtschaftliche Risiko trägt.
Damit umgehen Wettbewerber zum Einen die Kosten für den Tiefbau und zum anderen werden die Investitionen kommunaler Unternehmen entwertet. Die Folgen sind Investitionszurückhaltung kommunaler Unternehmen und ein volkswirtschaftlich unvernünftiger Über- und Doppelausbau von Leitungen, kritisiert der Verband.
Außerdem: Das Recht zur Mitverlegung gelte auch im Verhältnis von einem Telekommunikationsnetzbetreiber zu einem zweiten oder sogar dritten Telekommunikationsnetzbetreiber. Neben doppelten Infrastrukturen gefährdet diese Praxis auch den Geschäftsplan des First Movers und bremst insgesamt den flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastrukturen stark aus, so die Kritik.
Die Lösung:
Der Bundesrat hat unlängst Beschlüsse gefasst, um die strukturellen Wettbewerbsverzerrungen zu korrigieren, die wiederum im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung bestehen bleiben.
Konkret fordert die Länderkammer, dass Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand, also unter anderem kommunale Unternehmen, nicht unter die Definition "öffentlich (teil-)finanzierter Bauarbeiten" fallen, wenn sie diesen Ausbau eigenwirtschaftlich – also ohne Fördermitteln – realisieren. Damit werden sie privaten Unternehmen gleichgestellt, die Glasfaser ebenfalls mit eigenen Mitteln ausbauen.
Mehr Tempo beim TKG
Zum Überbau stellt der Bundesrat darüber hinaus klar: Wird in einem bislang nicht mit (reinen) Glasfaseranschlüssen (FTTB/FTTH) abgedeckten Gebiet erstmals Glasfaser ohne öffentliche Fördergelder verlegt, genießt der Erstausbauer – bei Open-Access – einen Überbauschutz.
Der VKU mahnt nun an, diese Änderungen noch vor der Sommerpause im TKG festzulegen, um den aus den Unsicherheiten entstandenen Investitionsstau zu beheben. (sg)