Die EEG-Novelle steckt mitten im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren und löst, egal ob in der Energiebranche oder auf landespolitischer Ebene, heftige Kritik aus. Auch der Thinktank Agora Energiewende sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf – vor allem bei der Windkraft, als wichtigste Kraft der Energiewende.
Die Experten fordern statt 65 Prozent Erneuerbare bis 2030 im Netz, 75 Prozent. Doch egal vor welchem Zielhorizont, das EEG 2021 in seiner jetzigen Form schreibt etwa 12 GW zu wenig aus. Um die drohende Ökostromlücke zu vermeiden, müsste das Ausschreibungsvolumen für Windkraft auf jährlich 5,5 GW angehoben werden, heißt es im „Sofortprogramm Windenergie an Land“ von Agora Energiewende.
Vereinfachte Planungs- und Ausweisungsmethodik
Bislang sieht die Bundesregierung lediglich einen Ausbau von 4,5 GW im Jahr 2021 vor, anschließend soll das Ausschreibungsvolumen sogar auf 2,9 GW im Jahr 2022 sinken und erst wieder ab 2025 auf 5,8 GW ansteigen. Eine der größten Hürden für die Windkraft ist das aufwendige und klageanfällige Genehmigungsverfahren.
Das soll durch eine vereinfachte Planungs- und Ausweisungsmethodik von Konzentrationsflächen verbessert werden. So sollen die Methodik präzisiert und Sonderregelungen für Windenergie im Baugesetzbuch grundlegen überarbeitet oder sogar in einem eigenen Paragraphen neu gefasst werden. Ohnehin sieht die Denkfabrik aus Berlin Änderungen im Baugesetzbuch vor.
Großes und kleines Repowering
Windkraft soll künftig auf geeigneten Gewerbe- und sonstigen Sonderflächen ermöglicht werden. Hierfür sollten die Abstandsregelungen für Gewerbe- und Industriegebäude nicht länger auf Windkraftanlagen angewendet werden.
Doch es geht nicht nur darum neue Flächen zu schaffen, sondern Bestandsflächen für das Repowering zu sichern. Wo ein Mindestabstand in Höhe der zweifachen Anlagenhöhe zur Wohnbebauung eingehalten werden kann, sollen Altanlagen durch größere Anlagen ersetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, sollen Neuanlagen mit vergleichbarer Nabenhöhe und Leistungsstärke am alten Standort zum Einsatz kommen. Der Weiterbetrieb von Altanlagen müsse für den Übergang erleichtert und angereizt werden.
Befugnis von Behörden erweitern
Für eine schnellere Genehmigungspraxis und mehr Rechtssicherheit sollen strengere Fristen gesetzt und bei Verzug die Befugnis von Behörden erweitert werden. Festgelegt werden soll dies über Änderungen im BImSchG sowie im Luftverkehrsgesetz. Für eine praxiswirksame Umsetzung müsse aber auch das Personal in den entsprechenden Behörden deutlich aufgestockt werden, heißt es zudem aus Berlin.
Und auch die viel diskutierten Konflikte mit dem Naturschutz müssen angegangen werden. Hier schlägt Agora Energiewende eine Erweiterung artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen vor. Zudem soll ein neuer Rechtsrahmen mit einem Artenschutzfonds entwickelt werden, mit dem der Populationsschutz windenergiesensibler Arten gestärkt und gleichzeitig der Ausbau der Windkraft an Land beschleunigt werden soll. (lm)
