Herr Aengenvoort, im Juni gab es dreimal starke Unterdeckungen am Spotmarkt. Sie sehen hier das Mischpreisverfahren als Ursache, warum? Wie kann das Verfahren dafür sorgen, dass es zu wenig Regelenergie gibt?
Das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt führt dazu, dass die Vorhaltung von Regelleistung künstlich verteuert und die Aktivierung von Regelenergie künstlich verbilligt wird. Diese nun günstige Regelarbeit ist eine der letzten marktlichen Reserven zur Stabilisierung der Netze, inzwischen aber häufiger billiger als der letzte Preis am Intraday-Markt der Spotbörse, die der eigentliche Handelsplatz für den Portfolioausgleich ist. Nun kommt es offenbar immer häufiger vor, dass Marktteilnehmer an der Spotbörse nicht mehr wie zuvor in gute Prognosen investieren, sondern lieber die billige Regelarbeit zum Ausgleich ihrer Portfolioschwankungen heranziehen. Dies ist natürlich alarmierend, denn so steht weniger Reserve für den Ausgleich von unvorhersehbaren Schwankungen – Kraftwerksausfälle, plötzliche Verbrauchsanpassungen, wetterbedingte Umschwünge – bereit. Im Mischpreisverfahren funktioniert der bisherige finanzielle Sanktionsmechanismus zur Bestrafung unausgeglichener Bilanzkreise nicht mehr. Oder einfacher gesagt: Es ist nun billiger, das Bier am Kiosk zu kaufen als im Supermarkt. Für Marktteilnehmer mit später Partyplanung ist das natürlich praktischer als zuvor, aber für das System ist es gefährlicher.
Was ist die große Schwäche des Mischpreisverfahrens?
Wir haben bereits vor Einführung des Mischpreisverfahrens auf drei Schwächen hingewiesen. Erstens führt es, wie oben beschrieben, zu einer nicht ausreichenden Sanktionierung von Bilanzkreisschwankungen mit den Folgen, die wir im Juni im Netz und in den Märkten gesehen haben. Zudem müssen die Netznutzer tiefer in die Tasche greifen, da das momentane Auktionsverfahren systemisch bedingt die Kostenstruktur der Absicherung des Netzes mit Regelenergie verschiebt: weg von den Arbeitspreisen, die verursachergerecht auf schlecht prognostizierende Bilanzkreise umgelegt werden und hin zu den Leistungspreisen, die über die Netzentgelte von allen Netznutzern gezahlt werden. Und letztens spielt das Mischpreisverfahren bei der Auktionierung von Regelenergie konventionellen Anbietern in die Hände, da sie strukturell über höhere Leistungskosten und geringere Arbeitskosten verfügen. Hier sehen wir in der Folge eine Abwendung von Cleantech-Potenzialen von diesem Markt. Das kann nicht das Ziel sein, wenn wir uns die Pläne für Atom- und Kohleausstieg vor Augen führen.
Sie sagen, mit der Einführung des Mischpreisverfahrens, haben sich die Vorhaltungskosten für Stromkunden fast verzehnfacht, haben Sie hier konkrete Belege?
Ja, das kann jeder über die öffentlichen Auktionsergebnisse seit Einführung des Mischpreisverfahrens nachvollziehen. Vergleicht man etwa die Vorhaltungskosten im zweiten Quartal 2018 mit denen im zweiten Quartal 2019, ergibt sich eine Verzehnfachung der Leistungskosten, die von den Netznutzern getragen werden. Dies ist umso bedauerlicher, als die Entwicklungen am Regelenergiemarkt seit rund zehn Jahren in Hinblick auf Kostenentwicklung, Wettbewerb und Technologieneutralität eigentlich sehr positiv waren.
Ein Marktakteur machte durch dieses Ungleichgewicht im Regelenergiemarkt 3,5 Mio. Euro. Wie konnte das funktionieren?
Nach den mehrfachen massiven Unterdeckungen vieler Bilanzkreise im Juni kam es natürlich zu Vollabrufen der sehr günstigen Regelarbeit im Bereich positive Minutenreserve. In der Folge waren die Übertragungsnetzbetreiber genötigt, die ausgeschriebene Menge an vorzuhaltender positiver Minutenreserve nahezu zu verdoppeln. Diese rund 1000 MW an zusätzlicher präqualifizierter Leistung hat natürlich nicht jeder mal so in der Tasche, da spielt dann der fehlende Wettbewerb wieder eine Rolle. Ein Marktakteur, der aber eine solche Menge an Reserve in Reserve hatte, bot daher bis zu 99.000 Euro pro MW für vier Stunden und erhielt mit 37.856 Euro pro MW und einer bezuschlagten Menge von 96 MW den letzten Zuschlag bei Erreichen der ausgeschriebenen Gesamtmenge. Daraus ergeben sich dann rund 3,5 Millionen Euro für knapp 100 MW in vier Stunden.
Gehen Sie davon aus, dass Marktakteure künftig öfters einfach mal abwarten, wie sich die Preise entwickeln?
Diese Strategie kann ja nur fahren, wer weiß, in welch dominanter Position sein eigenes Regelportfolio ist. Nur dann können Preise am Markt schnell und einfach beeinflusst werden und dank der enormen Volumina schlägt die Strategie direkt voll in die Gesamtkosten des Marktes. Der Hebel ist entscheidend. Diese Marktmacht war auch schon im alten Auktionsdesign für Regelenergie ein Problem und wird es wahrscheinlich auch in Zukunft sein.
Inzwischen denkt die Bundesnetzagentur darüber nach, das Mischpreisverfahren mit einem Regelarbeitsmarkt abzulösen. Ist das die richtige Lösung?
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund von EU-Vorgaben aus der Electricity Balancing Guideline angehalten, den Regelarbeitsmarkt einzuführen. Diesen sehen wir mit den heute verfügbaren Informationen positiv, ja. Er wird unserer Einschätzung nach am Anfang der Merit Order dank der möglichen freien Arbeitspreisgebote nach Abschluss der Auktion zu dem gewünschten Druck auf die Arbeitspreise führen, am Ende der Merit Order aber hohe Arbeitspreise zulassen, sodass die Sanktionierung von abweichendem Bilanzkreisverhalten vor allem in Extremsituationen wie im Juni wieder gegeben ist. Zudem wäre mit ihm die unselige künstliche Verteuerung der Leistungspreise Geschichte, wodurch der Netznutzer entlastet wird. Wir müssen aber natürlich abwarten, wie genau der Regelarbeitsmarkt umgesetzt wird. Das steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definitiv fest. Uns macht jedoch Sorge, dass noch anderthalb Jahre vergehen werden, bis das heutige Auktionsdesign abgelöst wird. Daher klagen wir auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen das Mischpreisverfahren.
Die Fragen stellte Stephanie Gust
