Strom

Auslegung europäischer Vorgaben bedroht kleine Wasserkraft

Die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg sieht kleine Wasserkraftanlagen im Südwesten durch eine einseitige behördliche Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gefährdet.
22.07.2020

Kleine Wasserkraftanlage im Schwarzwald.

"Wir brauchen die vielen dezentralen kleinen Wasserkraftanlagen im Land für eine erfolgreiche Energiewende", sagt Franz Pöter, Geschäftsführer der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg laut einer Pressemitteilung vom heutigen Mittwoch. Sie seien sind grundlastfähig und oftmals für die lokale Energieerzeugung relevant.

Erneuerbare Technologien wie Wasserkraft und Bioenergie ergänzten die volatile Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie. Nun drohe durch eine einseitige Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie das Aus für viele traditionelle Kleinwasserkraftanlagen. "Wir setzen uns dafür ein, dass es vernünftige Kompromisse für die ökologische Aufwertung der Gewässer und die Energieerzeugung gibt", so Pöter.

Wasserkraftnutzung und Naturschutz sind vereinbar

Aktuell erregt laut der Pressemitteilung der Fall der Schattenmühle an der Wutach bei Löffingen die Gemüter. Dem Besitzer droht der Entzug des Wasserrechts. Nach dem Willen des Landratsamts Breisgau Hochschwarzwald soll das Stauwehr der traditionellen Kleinwasserkraftanlage im Schwarzwald bereits in den nächsten Tagen abgebrochen werden. Damit reagiere die Verwaltung auf die Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, so Pöter. Diese beinhaltet als Umweltziel das Erreichen eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der europäischen Gewässer.

Nach Auffassung der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg schließen sich die Nutzung der Wasserkraft und ein guter ökologischer Zustand der Gewässer nicht aus. Gerade im Oberlauf kleiner Anlagen, wo sich kleine Mengen Wasser anstauen, entstünden biologisch vielfältige Biotope. Auch die Wasserrahmenrichtlinie lasse hier einen Ermessensspielraum zu. Die EU-Richtlinie besage nicht, dass zum Erreichen eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer Querverbauungen abgerissen werden müssten. Sie eröffne die Möglichkeit, mittels einer Fischaufstiegsanlage Durchgängigkeit zu schaffen. 

Umbau von Kleinwasserkraftanlagen möglich

Die Wehranlagen der meisten Kleinwasserkraftanlagen könnten nach dem heutigen Stand der Technik umgebaut werden und so zu einer Optimierung des guten ökologischen Zustands der Gewässer beitragen. Die gesetzlichen Vorschriften sollten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit umgesetzt werden. Dazu seien die Betreiber der Wasserkraftanlagen bereit und hätten Vorschläge unterbreitet, um einvernehmliche Lösungen zu finden. (hcn)