Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium mahnt mehr Investitionen in die öffentliche Infrastruktur wie Energienetze an. Zudem empfehlen die Experten, die Anrechenbarkeit von Investitionen in Flexibilisierungsoptionen bei Netzengpässen zu verbessern.

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium mahnt mehr Investitionen in die öffentliche Infrastruktur wie Energienetze an. Zudem empfehlen die Experten, die Anrechenbarkeit von Investitionen in Flexibilisierungsoptionen bei Netzengpässen zu verbessern.

Bild: © A. Dreher/pixelio.de

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die erste Ausschreibungsrunde der Kapazitätsreserve mit Gebotstermin zum 1.12. 2019 abgeschlossen. Dabei wurden für den Zeitraum Oktober 2020 bis September 2022 insgesamt 1056 MW Erzeugungsleistung beschaff – 944 MW weniger als ausgeschrieben.

Die Netzbetreiber hatten zwei GW ausgeschrieben, um die Stromnachfrage in den kommenden Jahren jederzeit decken zu können. Auf die Nachbeschaffung der Different zwischen Ausschreibungs- und Gebotsmenge wird nun allerdings verzichtet, da Kraftwerksbetreiber aktuell gute Aussichten auf den Strommärkten haben. So sehen Betreiber laut BNetzA offensichtlich von einem Verlassen des Marktes ab, was mit einer Teilnahme am Kapazitätsreserven einher gehen würde.

Schließlich will das Energiewirtschaftsgesetz mit der Kapazitätsreserve Kapazitäten als Ultima Ratio-Lösung außerhalb des Strommarktes schaffen. Teilnehmen konnten sich Erzeugungsanlagen, Speicher sowie regelbare Lasten, die anschließend jedoch nicht mehr am Strommarkt teilnehmen dürfen. Zu den bezuschlagten acht Unternehmen gehören Statkraft Markets, RWE Generation und die Lausitz Energie Kraftwerke AG. Der Zuschlagswert für alle Kapazitätsreserveanlagen beträgt 68.000 Euro pro MW jährlich. (ls)

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