Strom

Baustopp für Windräder wegen Militär-Radars

Wegen möglicher Störungen einer militärischen Radaranlage dürfen drei Windräder auf dem Bendelberg im Kreis Südwestpfalz vorläufig nicht errichtet werden.
07.03.2018

Erst muss in einem künftigen Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob mit dem "Hängenbleiben" von Radarstrahlen an Rotorblättern die Luftkampfübungsanlage "Polygone" erheblich gestört würde. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz nach einer Mitteilung in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 8 B 11970/17.OVG). Ein Energieversorger will die Windräder im Übungsgebiet der "Polygone" errichten. Auf dieser gemeinsamen Anlage der deutschen, französischen und US-amerikanischen Luftwaffe trainieren Besatzungen, wie sie beim Angriff auf ein militärisches Ziel bei feindlicher Radarerfassung einem Abschuss ausweichen können.

Laut Bundeswehr würden die drei neuen Windräder zusammen mit zahlreichen bestehenden Windenergieanlagen dazu führen, dass große Teile des Übungsgebiets nicht mehr nutzbar wären, weil der Zielverfolgungsradar an den Rotorblättern gleichsam hängen bliebe und die Windräder als vermeintliches Ziel erfassen würde.

Sach- und Rechtslage ist derzeit offen

Den Kreis Südwestpfalz überzeugte dies nicht - er genehmigte die neuen Anlagen. Dagegen erhob die Bundesrepublik für die Bundeswehr Widerspruch und Anfechtungsklage. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hielt jedoch vorerst an der Genehmigung fest.

Das OVG widersetzte sich dieser Entscheidung: Nach einer Prüfung im Eilverfahren sei die Sach- und Rechtslage derzeit offen - sie müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. (hil/dpa)