Der Netzausbau hinkt in Deutschland stark hinter den Vorgaben her. Der Widerstand innerhalb der Bevölkerung gegen Neubauprojekte ist groß.

Der Netzausbau hinkt in Deutschland stark hinter den Vorgaben her. Der Widerstand innerhalb der Bevölkerung gegen Neubauprojekte ist groß.

Bild: © Uwe Schlick/pixelio.de

"Von den neuen flexiblen Lasten kommt künftig der größte Druck auf das Niederspannungsnetz." Dies sagte Wolfgang Zander, Gründer des Beratungsunternehmens BET, am Mittwochabend bei einem "Streitgespräch: Netznutzungsentgelte – Quo Vadis?" im Rahmen der Conexio-Tagung "Zukünftige Stromnetze" in Berlin. Er sprach sich für eine Reform der Netzentgelte für alle flexiblen Verbrauchsanlagen im Niederspannungsnetz aus, die sich künftig an der Netznutzung orientiert. "Wir müssen fragen, welche Netznutzung die Leute brauchen", so Zander.

Verbraucher, die hohe flexible Lasten verursachen, beispielsweise mit Elektroautos oder Wärmepumpen, sollen künftig im Standard die von Ihnen verursachten Spitzenlasten vom Verteilnetzbetreiber (VNB) glätten, sprich steuern lassen. Wer dies nicht will und mit seinen flexiblen Lasten nicht an einem sanften netzorientierten Lastmanagement teilnimmt, soll kräftig draufzahlen. "Da sollten dann im Jahr schon einige hundert Euro zusammenkommen", so Zander gegenüber der ZfK. Wer dagegen die Spitzenglättung seiner flexiblen Verbrauchsanlagen zulässt, soll mit niedrigeren Entgelten belohnt werden. Als Rechtsgrundlage für die Einführung einer derartigen Regelung sieht er § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz).

Verbraucher soll selbst entscheiden

Für diesen Ansatz erhielt Zander von Oliver Franz, Senior Expert Regulatorische Ergebnissteuerung bei Innogy, und von Bernd Petermann, Beisitzer der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur, Rückendeckung. "Was mir sehr gut an diesem Modell gefällt, ist, dass der Verbraucher entscheiden kann, was er will", sagte Franz. Einen Vorteil sieht er auch darin, dass sich kWh leicht bepreisen lassen, deswegen sprach sich Franz klar gegen Flatrate-Modelle aus. Petermann lobte den Ansatz als lösungsorientiert und plädierte ebenfalls dafür, § 14a EnWG zu nutzen, um flexible Prosumer verursachergerecht in das Entgeltsystem einzubinden.

Es gehe jedoch nicht darum, beispielsweise E-Autobesitzer künftig "23 Stunden am Tag" einer Steuerung durch den Netzbetreiber zu unterwerfen, sondern um ein "eng begrenztes netzorientiertes Management", das den Nutzerkomfort nicht spürbar beeinträchtige, betonte Zander. "Doch muss dann der Verteilnetzbetreiber künftig verstärkt erklären, warum er eingreift", sagte Franz. "Allerdings sollte ich dann auch beispielsweise wissen, wie viele E-Autos vorhanden sind, sprich der VNB braucht eine größere Datenbasis", ergänzte er.

 "Jetzt keine Umverteilungsorgie starten"

Skeptisch zeigten sich Zander als auch Franz in punkto einer künftigen Reform der Arbeits- und Leistungspreise bei den Netzentgelten, denn diese sei kaum verursachergerecht hinzubekommen und berge auch die Gefahr unerwünschter Nebeneffekte wie sozialer Verwerfungen. "Bitte lasst uns jetzt keine Umverteilungsorgie starten, sondern bei den neuen Nutzern ansetzen, die das Problem verursachen", unterstrich Zander. Er wies jedoch auch darauf hin, dass eine Netzentgeltreform nur ein Baustein eines neuen Zusammenspiels von Netz und Markt und einer intelligenten Weiterentwicklung der Energiewende sei. (hcn)

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