Strom

Biogas braucht finanzielle Sicherheit

Die ersten Ausschreibungen haben gezeigt, dass Biogasanlagen für eine Förderung nach Gebotshöhe noch nicht reif sind. Für die Zukunft brauchen Anlagenbetreiber einen sicheren Finanzrahmen.
14.11.2018

Für den wirtschaftlichen Betrieb von Biogasanlagen braucht es ein klares politisches Zeichen im Energiesammelgesetz.

Ähnlich wie in der Windkraft-Branche steht auch Betreibern von Biogasanlagen das Auslaufen der EEG-Förderung in den kommenden Jahren bevor. Der Fachverband Biogas schätzt, dass circa 1.000 Anlagen im Jahr 2021 aus der fixen Einspeisevergütung fallen. Ab diesem Zeitpunkt stehen sukzessive knapp 5.000 MW auf dem Spiel für den deutschen Strommarkt.

Den Betreibern sind die Hände gebunden, denn obwohl der Fachverband von seinen Mitglieder positives Feedback für den Weiterbetrieb bekommt, lohnt sich eine Einspeisung ohne Förderung nicht. "Um weiterzumachen, wären umfangreiche Investitionen nötig, diese würden die meisten Akteure aber nur tätigen, wenn aus Berlin klare Signale pro Biogas kämen und eine ökonomisch darstellbare Perspektive erkennbar wär," heißt es von Verbandsseite.

Ausschreibungen stehen wirtschaftlichem Betrieb im Weg

Die Umstellung  von einer garantierten Einspeisepauschale auf ein Ausschreibungssystem zeigt, was in der Praxis schief läuft. Aktuell ist die Vergütungshöhe auf maximal 14,58 Cent pro kWh für Neuanlagen und auf 16,56 Cent pro kWh für Bestandsanlagen gedeckelt. Zu diesen Bedingungen lässt sich der Betrieb nicht wirtschaftlich fahren – das legt zumindest das Ergebnis der ersten beiden Ausschreibungen nahe. Lediglich 77 MW von insgesamt 225 MW wurden abgerufen.

"Unter den aktuellen Voraussetzungen und dem unklaren politischen Kurs wird sich der Biogasanlagen-Park in Deutschland nicht erhalten lassen", mahnt Horst Seide, Präsident des Fachverbandes Biogas auf der Biogas Convention am Dienstag (13. November) in Hannover.  Dabei stehe viel auf dem Spiel: Immerhin 45.000 Arbeitsplätze hängen an der Branche und auch der Umweltschutz profitiert über Energiepflanzen und der Vermeidung von Emissionen vom Anlagenbetrieb.

Flexprämie und Investitionsschutz

Deshalb fordert der Fachverband im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum so genannten Energiesammelgesetz eine verbindliche Festlegung des Ausschreibungsvolumens für Bioenergie in hinreichend hoher Menge über 2022 hinaus. "Die Festlegung der künftigen Biomasse-Ausschreibungsvolumina hat nicht zuletzt entscheidende Auswirkungen auf die Erreichung des 65-Prozent-Ziels für 2030", unterstreicht der Präsident. Außerdem verlangt der Verband eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Flexibilitätsprämie sowie Investitionsschutz für Betreiber, die gemäß EEG 2009 den sogenannten Luftreinhaltebonus erhalten."

Der deutsche Biogaspark umfasst aktuell mehr als 9.300 Anlagen. Zusammen erzeugen diese Anlagen knapp 33 Mrd. kWh Strom, was dem Jahresverbrauch von 9,4 Millionen Haushalten entspricht. (ls)