Strom

BMWi verlängert Laufzeit des "Pilotprogramm Einsparzähler"

Unternehmen können sich nun bis 2022 an dem Förderprogramm beteiligen. Mit der zweiten Phase treten jedoch auch einige Änderungen in Kraft.
25.02.2019

Die Fördermittel werden erst ausgezahlt, wenn die Unternehmen ihren Einsparerfolg nachweisen können.

Das Bundesministerium für Wirtschaft verlängert die Laufzeit des Innovationsförderprogramms "Pilotprogramm Einsparzähler". In den zweieinhalb Jahren nach dem Start des Programms haben über 50 digitale Plattformen und Start-ups digitale Energiespar-Lösungen entwickelt. Um weiterhin die Entwicklung digitaler Plattformen und innovativer Geschäftsmodelle zu fördern, weitet das BMWi das erfolgreiche Förderprogramm bis zum Jahr 2022 aus. Dabei sollen digitale Energiespar-Assistenten und digitale Plattformen für innovative Geschäftsmodelle für die Energiewende im Fokus stehen.

Das Besondere an dem Programm sei die eingebaute Qualitätssicherung, denn drei Viertel der Zuschussförderung werden erst ausgezahlt, wenn Energie wirksam und nachweisbar eingespart wird. Die per "Einsparzähler" erfassten Energie-Einsparungen gelten dabei als Nachweis. 

Für die zweite Phase des Förderprogramms ergeben sich jedoch einige Änderungen:

  • So erhöht sich die maximale Förderhöhe von einer auf 2 Mio. Euro.
  • Statt 50 Prozent erhalten die Unternehmen nun 75 Prozent der Förderung erst, wenn die eingesparte Energiemenge nachgewiesen wurde.
  • Neben Strom, Gas, Wärme und Kälte 
sind nun auch Projekte zum Einsparen von Öl-basierten Brennstoffen, Biomasse und Primärenergie förderfähig.
  • Zusätzlich können Leuchtturmprojekte zur Stärkung des Marktes zur Finanzierung von Energieeffizienz mit bis zu 200.000 Euro und einer Förderquote von 80 Prozent gefördert werden. (hol)