Strom

BNetzA leitet Aufsichtsverfahren gegen BEV ein

Trotz Preisgarantie erhöht die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) immer wieder die Energiekosten. Das intransparente Geschäftsmodell ruft nun die Bundesbehörde auf den Plan.
18.01.2019

Die BEV wollte die Preise für Stromlieferungen zum Teil bis auf das Zehnfache des Ursprungspreises erhöhen.

Kunden der BEV sind in den vergangenen Wochen bei den Verbraucherzentralen Sturm gelaufen: Der Bayerische Energielieferant kündigte haufenweise Preiserhöhungen an, obwohl er eine Preisgarantie verspricht. Nun hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Aufsichtsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet.

Laut Verbraucherzentrale haben sich viele Kunden über die bevorstehende Preisanpassung beschwert. Während bei einem Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen der Grundpreis beim Strom von 6,23 Euro auf 50,16 Euro pro Monat steigen sollte, liegt der Zentrale in Rheinland-Pfalz eine Erhöhung von vier Euro auf das Zehnfache vor. Auch die Stadtwerke Kiel bekamen Post im Fall der BEV.

Intransparente Zwischenabrechnungen und Verstoß gegen das EnWG

Kunden des bayerischen Anbieters, die zu den Stadtwerken wechseln wollen, hätten die Kieler um Hilfe gebeten, da die BEV kaum zu erreichen sei. "Die BEV hat die Entwicklung am Strommarkt offensichtlich genutzt, um ihre Preise über das erforderliche Maß hinaus zu erhöhen. Nicht der erste Fall, dass Energiediscounter mit hohen Boni locken und dann die Preise stark anziehen", erklärt der Sprecher der Stadtwerke.

Wegen intransparenter Zwischenabrechnungen und Nichteinhaltung der Anforderungen nach Paragraph 40 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eröffnete die BNetzA am Mittwoch ein Aufsichtsverfahren gegen den Energielieferanten. (ls)