BNetzA: Preiskampf bei Biomasse lässt auf sich warten
Bilanz der insgesamt zweiten Ausschreibung Biomasse: Die Ausschreibung mit dem Gebotstermin zum 3. September war überwiegend von Anlagen, die sich um eine Anschlusszahlung bemüht hatten, geprägt, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA). Eine Besonderheit des Ausschreibungsdesigns ist, dass Anlagen, die vor dem 1. Januar 2017 in Betrieb gegangen sind und nach dem EEG vergütet werden, teilnehmen dürfen. Allerdings nur, wenn ihre restliche Vergütungsdauer unter acht Jahren liegt.
Während lediglich 13 der insgesamt 85 eingegangenen Gebote für Neuanlagen abgegeben wurden, gingen insgesamt 66 Gebote für Bestandsanlagen ein. Insgesamt wurden 76 537 kW Leistung bezuschlagt. Damit lag das Ergebnis zwar deutlich über dem Vorjahr mit 33 Geboten und 27 551 kW Leistung, aber auch die jetzige Ausschreibung blieb unterzeichnet. Immerhin lag das förderfähige Volumen bei 225 807 kW.
Sechs Angebote fielen raus
„Durch die Übertragung der nicht genutzten Mengen auf die kommenden Jahre ist ein intensiver Wettbewerb bei diesen Ausschreibungen auch zukünftig nicht zu erwarten“, erklärt Homann weiter. Der durchschnittliche Zuschlagswert aller Gebote lag bei 14,73 Cent pro kWh. Für Neuanlagen durfte maximal ein Wert von 14,73 Cent pro kWh geboten werden.
Der Höchstwert für Bestandsanlagen betrug 16,73 Cent pro kWh. Sechs Gebote wurden aufgrund von formalen Fehlern von der Auktion ausgeschlossen. Auch in diesem Punkt hat sich die diesjährige Ausschreibung verbessert – vergangenes Jahr wurden rund ein Drittel der Angebote disqualifiziert.
Bioenergieverbände haben Ergebnis erwartet
Der Fachverband Biogas betont, dass die geringe bezuschlagte Menge von 77 MW zu erwarten war. "Hier wirken sich die niedrigen Gebotshöchstwerte, insbesondere für Neuanlagen, aber auch für Bestandsanlagen, aus", so der Verband. Nur wenige Anlagenkategorien und –größen seien in der Lage, nach derart drastischen Vergütungskürzungen weiter rentabel zu wirtschaften. Auch ein Jahr nach den ersten Erfahrungen lassen die diesjährigen Ergebnisse immer noch den gleichen Verbesserungsbedarf beim Ausschreibungsdesign erkennen wie 2017. "Um den wichtigen Beitrag der flexiblen Bioenergie zur Stabilisierung des Energiesystems zu nutzen, muss daher nachgebessert werden", betont der Fachverband Biogas. Die Bioenergieverbände haben bereits Vorschläge zur Weiterentwicklung des EEG veröffentlicht, mit denen ohne zusätzliche Kosten die Attraktivität der Ausschreibungen erhöht und damit die Zahl der Gebote sowie der Wettbewerb im Verfahren gesteigert werden könnte. Damit ließe sich das Potenzial der Bioenergie voll ausschöpfen.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang sei, dass wieder Anlagen bezuschlagt wurden, die nicht nur Rest- und Abfallstoffe einsetzen, sondern auch solche, die nachwachsende Rohstoffe nutzten. "Für letztere lag die EEG-Vergütung bisher deutlich höher, sodass hier eine signifikante Kostensenkung erreicht werden konnte", bilanziert der Verband.
VDMA: Konzept muss überdacht werden
Auch der VDMA Power Systems sieht Handlungsbedarf: "Die deutliche Unterzeichnung sowie das Erzielen von Zuschlagswerten nahe der Höchstwerte zeigt erneut, dass das bisherige Konzept überdacht werden muss. Auch die Bundesnetzagentur erwartet hier zukünftig keine wesentlichen Verbesserungen."
„Für die wichtige Flexibilisierung der Biogasanlagen bleibt deshalb bis auf Weiteres die Flexibilitätsprämie im EEG das zentrale Instrument. Hier muss schnell Klarheit für Investoren bezüglich der Förderdauer von Projekten geschaffen werden“, sagt Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems. Neben den Änderungen bei der Flexibilitätsprämie sind auch die vor der Sommerpause diskutierten und innerhalb der Koalition unstrittigen EEG-Änderungen für die eventuelle Anpassung von Einsatzstoffen für Biogasanlagen jetzt schnellstmöglich umzusetzen. Sollte die immer näher rückende Schweinepest den Transport von Gülle zukünftig be- beziehungsweise verhindern, drohen zudem besonders den klimaschonenden Gülleanlagen existenzielle Probleme. „Das „Energiewende-Sammelgesetz“ muss nun also schnellstmöglich ins Kabinett“, resümiert Zelinger. (ls/al)