Direktvermarkter wie Gesy vermarkten vor allem den Strom aus großen Windparks.

Direktvermarkter wie Gesy vermarkten vor allem den Strom aus großen Windparks.

Bild: © Nordex SE

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Windenergieanlagen an Land zum Juli erwartungsgemäß gesenkt. Dies betrifft Anlagen, die außerhalb des Ausschreibungsmodus laufen und eine Genehmigung vor dem Jahr 2017 erhielten – also vor der Pflicht, an Ausschreibungen teilzunehmen. Ab 1. Juli in Betrieb genommene Windturbinen bekommen demnach eine um 2,4 Prozent gekürzte Vergütung, teilte die BNetzA in einer Pressemitteilung mit.

Ursächlich für diese Vergütungsabsenkung ist der Zubau von Windenergie im Jahr zuvor, genau genommen zwischen Februar 2017 und Ende Januar 2018. Der Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land lag in diesem Zeitraum mit etwa 5378 MW deutlich oberhalb des Ausbaupfads, schreibt die BNetzA. Entsprechend wird die Vergütung um den maximal möglichen Prozentsatz in Höhe von 2,4 Prozent abgesenkt.

Die Fördersätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden quartalsweise angepasst. Die Veröffentlichung erfolgt vier Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Förderung. (al)

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