Biogasanlagen können flexibel gefahren werden und dienen somit als ausgleichender Energieträger im System zur fluktuierenden Wind- und Sonnenenergie.

Biogasanlagen können flexibel gefahren werden und dienen somit als ausgleichender Energieträger im System zur fluktuierenden Wind- und Sonnenenergie.

Bild: © Wilhelmine Wulff/pixelio.de

Seit vergangenem Jahr wird die Förderhöhe für Biomasseanlagen ab einer Größe von 150 kW via Ausschreibungsverfahren ermittelt. An der ersten Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin 1. September 2017 nahmen lediglich 33 Projektierer teil. Das soll sich nach Wunsch von Bundesnetzagentur(BNetzA)-Präsidenten Jochen Homann nun ändern.

Für den Gebotstermin am 3. September ist ein Ausschreibungsvolumen von 225 MW veranschlagt. Dabei wird von der Summe von 150 MW die installierte Leistung von Anlagen, die außerhalb der Ausschreibung geförderten werden, abgezogen und die nicht bezuschlagte Menge des Vorjahres aufaddiert.

14,30 Cent pro kWh als Durchschnittswert im vergangenen Jahr

Investoren können Gebote bis zum Höchstwert von 14,73 Cent pro kWh einreichen. Durchschnittlich beliefen sich die Zuschlagwerte in der vergangenen Ausschreibungsrunde auf 14,30 Cent pro kWh, wobei Neuanlagen mit einem mittleren Zuschlagswert von 14,81 Cent pro kWh über den Geboten für Bestandsanlagen mit einem Mittelwert von 14,16 Cent pro kWh lagen. Teilnahmevoraussetzung für die Ausschreibung ist eine behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Marktstammdatenregister bis zum 13. August 2018. (ls)

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