Viele Vertriebe sind interessiert an der Unterschrift eines Kunden.

Viele Vertriebe sind interessiert an der Unterschrift eines Kunden.

Bild: © visivasnc/Fotolia

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bietet einen Mustervertrag zur Beteiligung von Kommunen an neu errichteten Solarparks an. Erst seit Ende Juni dieses Jahres ist es Projektieren möglich, die Standortkommune mit 0,2 Cent pro eingespeister kWh an den Einnahmen eines Solarparks zu beteiligen – ohne Gegenleistung der Kommune. Wie das rechtssicher ausgestaltet werden kann, klärt der Mustervertrag.

Unternehmen müssen bei der Umsetzung der kommunalen Beteiligung zahlreiche rechtliche Aspekte beachten. So darf die Vereinbarung unter anderem erst nach Aufstellung des Bebauungsplans mit der Kommune geschlossen werden. Den Mustervertrag inklusive Hinweispapier hat der BSW gemeinsam mit einer Berliner Anwaltskanzlei erarbeitet.

PV-Beteiligung wurde im EEG nachträglich ergänzt

Das Arbeitspaket umfasst zudem eine Absichtserklärung, mit der sich Solarpark-Betreiber bereits frühzeitig dazu bereit erklären können, die gesetzlichen Möglichkeiten nach Paragraph 6 EEG anzuwenden. Dort ist die kommunale Beteiligung, seit der Einigung von SPD und Union vor wenigen Monaten, gemeinsam mit der Beteiligungsmöglichkeit an Windparks geregelt. (lm)

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