Strom

Bürgerbeteiligung – viele Möglichkeiten, aber welche ist die Passende?

Kommunen können eine Bürgerbeteiligung zur Pflicht für die Umsetzung eines Erneuerbaren-Projekts machen. Doch worauf ist dabei zu achten? Antworten darauf gibt ein neuer Leitfaden von Eueco.
29.11.2021

Bürger*innen können sich immer wieder an Solar- oder Windparks beteiligen und so die Energiewende und ihre eigenen Finanzen vorantreiben.

Bürgerbeteiligungen sind ein beliebtes Mittel, um die Akzeptanz von Erneuerbaren-Projekten zu steigern. Laut einer Umfrage der FA Wind aus dem Jahr 2019 sehen immerhin 65 Prozent der Befragten die finanzielle Beteiligung als wichtige oder sogar sehr wichtige Akzeptanzmaßnahme. 84 Prozent der Befragten, die sich bereits finanziell an einem Windpark oder Solarkraftwerk beteiligt haben, würden dies gerne wieder tun. Das Beratungsunternehmen Eueco aus München hat nun einen neuen Leitfaden für Kommunen herausgebracht, um Bürgerbeteiligungen schnell und einfach zu ermöglichen.

Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten, Bürger an einem Vorhaben finanziell zu beteiligen. Zu den kommunalen Gegebenheiten passt am besten das Modell der Schwarmfinanzierung, am bekanntesten ist hierbei das Nachrangdarlehen.

Digital und flexibel

Die Vorteile gegenüber gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsformen sind folgende:

  • Keine Pflicht zur Erstellung eines Verkaufsprospektes
  • Digitale und papierfreie Abwicklung
  • Flexible Strukturierungsmöglichkeiten (z.B. Zins und Laufzeiten)
  • Zuschnitt auf Projekt und Erwartungshaltung (z.B. kleine Volumina und Beteiligung schon mit geringen Beträgen)

Sparbrief hat wenig Bezug zum Projekt

Standardisierte Bürgerbeteiligung über digitale Beteiligungsplattformen erfüllen zugleich eine wichtige Voraussetzung für die Prospektbefreiung. Die Emission von Nachrangdarlehen regelt das Vermögensanlagengesetz zu unter anderem folgenden Voraussetzungen:

  • Einhaltung folgender Betragsgrenzen: maximal sechs Mio. Euro pro Emittent*in und Jahr sowie maximal 25.000 Euro pro Privatinvestor
  • Angebot unter Einbindung eines/r Anlagevermittler*in
  • Angebot der Bürgerbeteiligung über eine Internet-Dienstleistungsplattform

Die Bürgerbeteiligung über ein Sparbriefmodell ist hingegen nicht ganz so einfach und muss über eine anbietende Bank laufen. Dieses Bankenprodukt ist einlagengesichert. Im Gegensatz zum Nachrangdarlehen hat dieses Produkt wenig mit dem Erneuerbaren-Projekt zu tun, weshalb eine geringere Akzeptanzwirkung auf das Projekt besteht. Die Abwicklung erfolgt über die jeweilige Bank. Bürger*innen müssen daher dieselbige für ihre Investition aufsuchen. Das ist das einzige Beteiligungsmodell, das sich für Einzelprojekte schwerer standardisieren und vor allem situativ zuschneiden lässt.

Timing entscheidend

Noch komplexer und aufwendiger wird die Gründung einer Genossenschaft, denn diese benötigt meist mehrere ertragreiche Projekte für eine ansprechende Rendite und kontinuierliche Ausschüttung. Egal, für welches Modell sich eine Kommune in Zusammenarbeit mit dem Projektentwickler entscheidet, in jedem Fall sollten die Bürger*innen vor Ort frühzeitig einbezogen werden. Bereits während oder kurz nach dem Genehmigungsverfahren des Projekts sollten die Bürger*innen erste Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten bekommen. (lm)