Strom

Bund und Küstenländer wollen Offshore-Windenergie rascher ausbauen

Im Sommer wurde das "Wind auf See"-Gesetz verabschiedet; entsprechend der höheren Ausbauziele muss jetzt auch die Planung für Flächen, Produktionskapazitäten und die Genehmigunsgpraxis angepasst werden. Bundeswirtschaftsminister Habeck und Vertreter der Küstenländer haben dazu nun eine Vereinbarung getroffen.
04.11.2022

Robert Habeck (rechts), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Stefan Tidow, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bei der Unterzeichnung der Offshore-Vereinbarung mit Vertretern der Küstenländer und der Übertragungsnetzbetreiber.

Die Bundesregierung und mehrere vor allem küstennahe Bundesländer wollen gemeinsam den Ausbau der Windenergie auf See schneller vorantreiben. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sowie Vertreter von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion und Tennet am Donnerstag in Berlin.

Mit der Vereinbarung werden Absprachen aus dem Jahr 2020 an die seither verschärften Ausbauziele für Windkraft auf See angepasst. Nach dem im Sommer verabschiedeten Windenergie-auf-See-Gesetz sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 GW an Leistung installiert sein, bis 2035 mindestens 40 GW und bis 2045 mindestens 70 GW. Zuvor lagen die Ziele bei 20 GW bis 2030 und bei 40 GW bis 2040.

Fachkräftemangel gefährdet Offshore-Ausbau

Dazu sei auch mehr Personal für eine Beschleunigung von Planungsprozessen nötig, erklärte Habeck. So habe das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie mehr als 100 neue Stellen bekommen. Aus Sicht von Branchenvertreter*innen reicht das aber nicht, denn Fachkräfte fehlen auch in der Fertigung und Montage: „Für das Erreichen der Offshore-Ausbauziele bedarf es (…) mehr. Insbesondere in Hinblick auf ausreichend qualifizierte Fachkräfte und die dringend notwendigen Produktions-, Hafen- und Schiffskapazitäten in Europa steuern wir aktuell auf schwerwiegende Engpässe zu. Hier müssen schnellstmöglich Lösungsansätze mit der gesamten Branche erarbeitet werden“, so BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.

In der Vereinbarung selbst geht es unter anderem um die Ausweisung von Meeresflächen für die Windenergie, Naturschutzvorgaben sowie Zeitpläne und Zwischenziele. So ist beispielsweise vorgesehen, dass die jährlichen Ausschreibungen ab 2027 auf grundsätzlich vier GW erhöht werden sollen. So könnten rein rechnerisch 50 GW bis 2035 erreicht werden. 

Konkrete Planung notwendig

Dem WAB geht das jedoch nicht weit genug: "Wir haben uns lange für einen starken Heimatmarkt eingesetzt, der für die Entwicklung der hiesigen Wertschöpfungskette eine entscheidende Rolle spielt. Nun gilt es, im Austausch mit allen Beteiligten die Flächenplanung für 50 GW bis 2035 zu konkretisieren und somit eine Grundlage für entsprechende System relevante Produktionskapazitäten zu schaffen", sagt WAB e.V.-Geschäftsführerin Heike Winkler. "Zu klären wäre auch die konkrete Planung für die von 2023 bis 2028 angekündigten jährlichen 500 MW-Ausschreibungen für die Produktion von grünem Wasserstoff aus Offshore-Windenergie“, so Winkler weiter.

Der aktuelle Flächenentwicklungsplan des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrografie umfasst eine konkrete Planung für Flächen mit einer Kapazität von weniger als 37 GW installierter Kapazität. "Weitere Flächen sollten daher rasch identifiziert und in eine sinnvolle zeitliche Reihenfolge gebracht werden, damit die Wertschöpfungskette entsprechend planen kann", so Winkler. (lm/dpa)