Strom

Bundesfachplanung: Pulgar – Geußnitz erfolgt nach vereinfachtem Verfahren

Da die 27 Kilometer lange Leitung bestehende Infrastruktur nutzt, kann die Bundesnetzagentur bei diesem Leitungsausbau den einfachen Verfahrensweg wählen.
08.08.2018

Die Bundesnetzagentur ist eine Behörde mit Sitz in Bonn.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) schließt erstmals eine Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren ab. Die Entscheidung bezieht sich auf einen circa 27 Kilometer langen Leitungsabschnitt von Pulgar (bei Leipzig) nach Geußnitz (bei Zeitz). „Wir begrüßen es sehr, dass das Unternehmen 50Hertz bestehende Masten nutzt und so die Auswirkungen auf die Umgebung möglichst gering hält“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Dies ermöglicht das Verfahren in kurzer Zeit durchzuführen.“

Die Verstärkung wird im Wesentlichen durch eine Umbeseilung der bestehenden Masten realisiert. Lediglich an drei Masten sind geringfügige Anpassungen erforderlich. Die Leitung verläuft somit weiterhin vom Umspannwerk Pulgar in südöstlicher Richtung bis in die Nähe der Ortschaft Geußnitz.

Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten

Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens wurde bereits durch 50Hertz untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass im betroffenen Abschnitt keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, betont die BNetzA.

Das nun folgende Planfeststellungsverfahren dient dazu, abschließend über die Zulässigkeit der Ausbaumaßnahme zu entscheiden. Weitere Informationen unter www.netzausbau.de/vorhaben13. (al)