Das Landgericht Kleve befand, dass ein Kundenschreiben des Regionalversorgers Enni wie ein "Werbeflyer" ausgesehen habe und inhaltlich "irreführend" gewesen sei.

Das Landgericht Kleve befand, dass ein Kundenschreiben des Regionalversorgers Enni wie ein "Werbeflyer" ausgesehen habe und inhaltlich "irreführend" gewesen sei.

Bild: © Bill Oxford/Unsplash

Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Klage der Stadt Krefeld gegen ein Teilstück der Trasse ab, wie das Gericht mitteilte. Amprion will ab Mitte Oktober die noch fehlenden drei Strommasten errichten und die Stromseile montieren.

Die 380-Kilovolt-Leitung zwischen den Umspannanlagen in Wesel und Osterath soll die Übertragungskapazität im nördlichen Rheinland erhöhen. Amprion nennt das Vorhaben einen wichtigen Meilenstein für die Umsetzung der Energiewende in Deutschland.

Hintergrund

Das Projekt zieht sich seit Jahren hin. Amprion hatte die Bauarbeiten 2012 gestartet. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte 2013 einen ersten Planfeststellungsbeschluss für den 7,3 Kilometer langen Abschnitt in Krefeld für rechtswidrig, weil keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden war. Das wurde bis 2019 nachgeholt. Auch gegen den erneuten Planfeststellungsbeschluss klagte die Stadt Krefeld - diesmal erfolglos.

Ab Mitte Oktober 2021 wird Amprion die letzten drei Masten errichten und die fehlenden Abschnitte beseilen.

„Wir waren sehr zuversichtlich, dass die Klage in allen Punkten abgewiesen wird und wir die wichtige Stromverbindung zeitnah fertigstellen können“, sagt Projektsprecherin Anne Frentrup. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Antrag der Stadt Krefeld im vorausgegangenen Eilverfahren bereits abgelehnt – mit der Begründung, dass die Klage im Hauptsacheverfahren voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben werde. „Wir freuen uns, dass nun Klarheit herrscht und hoffen, dass wir auf dieser Basis gut mit den betroffenen Städten zusammenarbeiten und den Dialog konstruktiv fortführen werden“, so Frentrup. (dpa/sg)

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