Strom

BVES: Geeicht erfasste Werte müssen addiert werden können!

Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) will die Verechnung von zwei oder mehreren mit geeichten Zählern gemessenen Messwerten eichrechtskonform erreichen.
27.08.2018

Mulitvalente Speicher sind technisch schon im Einsatz. Mit ihnen lässt sich der Eigenverbrauch optimieren und zusätzlich Primärregelleistung erbringen, Allerdings gibt es durch eichrechtliche und administrative Anforderungen noch "massive Rechtsunsicherheiten", die sich teilweise gar nicht oder nur unter erheblichen Kostenaufwand umsetzen lassen, kritisiert der Bundesverband Energiespeicher (BVES).

Die Anforderungen für einen multivalenten Betrieb von Speichern vom Gesetzgeber sind eine eichrechtlich konforme Messung und Zuordnung der Energieflüsse in und aus dem Speicher.

Herausforderungen bei multivalenten Speichern:

  • Das Problem ist, dass der vom Speicher ein- oder ausgespeicherte Strom aus einem Anteil für die lokalen Anwendungen und einem Anteil für die im Verbundnetz besteht. Diese Aufteilung des ein- oder ausgespeicherten Summenstroms könne nicht durch eine physikalische Messung berechnet werden. Es bedürfe also einer Information außerhalb des Eichrechts, was von den Eichrechtbehörden im aktuellen Rechtsrahmen nicht akzeptiert werde, so der BVES.
  • Hinzu komme, dass für die Messung von Regelleistung Messwerte im Abstand von 100 Sekunden und mehr verwendet werden. Innerhalb der 100 Sekunden ändere die Regelleistung jedoch typischerweise mehrfach die Richtung, so dass ein Summenstrom damit prinzipiell nicht mehr aufgeteilt werden könne.
  • Zudem könne bei sehr kleinen Strommengen – im Extremfall ist der abzurechnende Strom sogar Null – sehr große relative Messfehler entstehen. Diese Fehler seien zwar wirtschaftlich ohne Belang, im aktuellen regulatorischen Rahmen der Verkehrsfehlergrenze aber nicht akzeptabel.

Seit der Verabschiedung des §25 Absatz 7 Mess- und Eichverordnung verweigere eine wachsende Zahl von Verteilnetzbetreibern den multivalenten Betreib von Speichern in ihrem Netzgebiet, klagt der BVES. Dieser Paragraph wurde mit der ursprünglichen Absicht geschaffen, die Verrechnung von zwei oder mehreren mit geeichten Zählern gemessenen Messwerten eichrechtskonform zu ermöglichen.

Verteilnetzbetreiber wollen Regel für die Energiemessung

An den Paragraphen ist die Prämisse geknüpft, dass der Regelermittlungsausschuss eine Regel erstellt, die eine Feststellung zu den zulässigen Abweichungen der Werte von den wahren Werten zum Inhalt hat. Die Verteilnetzbetreiber fordern indes, dass der Ausschuss zunächst eine Regel für die Energiemessung im multivalenten Speicherbetrieb veröffentlichen soll. Erst dann wolle man Konzepte zum multivalenten Speicherbetrieb zulassen.

Eine solche Regel sei in wirtschaftlicher Weise und auch in wirtschaftlich angemessener Zeit wegen der oben genannten Herausforderungen nicht lösbar sei, sagt der Speicherverband. Eine rechtliche Klastellung sei nun zwingend nötig. Die eichrechtliche Anerkennung von Verrechnungen mit Messwerten mehrerer geeichter Zähler sei regulatorisch zu verankern, so die Forderung. (sg)