Strom

BWE kitisiert Verordnungsentwurf zu Innovationsausschreibungen

Die Gestaltung der Innovationsausschreibungen aus dem EEG, das 2017 beschlossen wurde, stößt in der Windenergie auf harte Kritik.
10.07.2019

Zu wenig Kreativität? Der BWE kritisiert die aktuellen Windkraftverordnungen der Bundesregierung.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) ist unzufrieden mit der Verordnung über die Innovationsausschreibung (InnAusVuÄndV). Hermann Albers, der Präsident des BWE, kritisiert, dass mit dem von der Bundesregierung geplanten Ausschreibungsdesign wichtige Chancen verspielt werden: „Die Innovationsausschreibungen waren als spannender Motor geplant, um die Marktreife innovativer und zukunftsträchtiger Technologien und Geschäftsmodelle anzureizen.“ Doch das sind sie aus Sicht des BWE nicht.

„Wir sind enttäuscht, dass die Verordnung die Chancen nicht nutzt, system- und netzdienliche Konzepte – in Kombination verschiedener Erneuerbarer Technologien und unter Einbringung von P2X und Speichern – voranzutreiben“, so Albers weiter. Stattdessen drohten die Innovationsausschreibungen „unter einem starren Ausschreibungsdesign zu verkümmern“. Albers möchte das nicht akzeptieren: „Der unzureichende Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium muss überarbeitet werden!“

Die Verordnung: ein Rückschritt

In dem Entwurf der Verordnung ist unter anderem eine „fixe Marktprämie“ vorgesehen. Dies bedeutet die Zahlung eines festen Betrags pro erzeugter KWh über 20 Jahre. Im Gegensatz zum derzeitigen System ist dies nach Ansicht des BWE ein Rückschritt. Es könnte zu höheren Gebotspreisen und weniger Marktnähe führen. Darüber hinaus sollen Zuschlagsbegrenzungen bei nicht voll ausgeschöpften Ausschreibungsrunden gelten.

Auch die Zahlungen an bezuschlagte Erneuerbare Energien-Anlagen könnten im Falle negativer Börsenstrompreise ausgesetzt werden. Die geplanten Restriktionen erhöhen aus Sicht des BWE das Risiko für Betreiber von Windenergieanlagen und birgt die Gefahr von Mitnahmeeffekten. Im EEG 2017 hat der Gesetzgeber drei sogenannte Innovationsausschreibungen festgelegt. In den Jahren 2019 bis 2021 sollen insgesamt 1150 MW zu installierender Leistung ausgeschrieben werden.

BWE: Der Bundesregierung fehlt Kreativität

Auch die intendierte Kombination verschiedener Erneuerbarer Energieformen, die der BWE grundsätzlich begrüßt, droht durch die technologieoffenen Ausschreibungen ins Leere zu laufen. „Wir sehen, dass bestehende Hemmnisse den Ausbau der Windenergie an Land bereits massiv ausbremsen. Dies kann angesichts der Tatsache, dass die Windenergie in der neuen Energiewelt als Masseträger gebraucht wird, nicht hingenommen werden“, so Albers.

Der BWE-Präsident ist davon überzeugt, dass die Bundesregierung den festegestellten Mängeln leicht entgegenwirken könnte. Möglich wäre beispielsweise die Einbeziehung von Bestands-Windenergieanlagen in innovative Konzepte zum Beispiel mit Fokus Lastenmanagement, P2X oder anderen Speicherlösungen – indes, so Albers: „Wir brauchen Kreativität und Mut statt Restriktion. Sowohl die absehbare zeitliche Verzögerung der Ausschreibungen als auch die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Verordnung zeigen, dass der Bundesregierung diese Kreativität derzeit fehlt.“ (sig)