Das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Konstanz.

Das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Konstanz.

Bild: © Stadtwerke Konstanz GmbH

Der Hamburger Callcenter-Dienstleister HSC Hanseatic Sales Company hat nach Auffassung des Landgerichts Konstanz mindestens einen Privatkunden der dortigen Stadtwerke ohne deren vorherige Einwilligung angerufen, behauptet, er rufe "im Auftrag" des Kommunalversorgers oder als "Stromwerke Genossenschaft" an, eine falsche Geschäftsadresse angegeben und versucht, ihn als Elektrizitätskunden abzuwerben.

Das Gericht untersagte HSC solche Cold Calls und Stadtwerke-Tricks im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Konstanz. Es drohte dem "Dialogmarketing-Dienstleister" bei Wiederholung ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro an. Dies geht aus einer Pressemitteilung sowie zusätzlichen Antworten der Stadtwerke Konstanz an die ZfK hervor. HSC reagierte bis Redaktionsschluss nicht auf eine ZfK-Anfrage.

HSC muss Kundendaten herausrücken

Die Anordnung des Landgerichts erging laut dem Prozesssieger, den Stadtwerken, per Urteil im Hauptsacheverfahren. HSC wurde dazu also angehört.

Die Stadtwerke holten gegen den Callcenter-Betreiber noch mehr heraus:







  • Die HSC muss die Namen früherer Stadtwerke-Kunden herausgeben, die sie als Stromkunden abgeworben haben.
  • Sie muss den Stadtwerken den Schaden ersetzen.
  • Und HSC trägt die Kosten des Verfahrens.

"Urteil schützt die Konstanzer"

Stadtwerkechef Kuno Werner fühlt sich in seinem Vorgehen gegen HSC bestätigt: "Das Urteil ist zum Schutz der Konstanzer Bürgerinnen und Bürger wichtig. Wir sind sehr verärgert, wie immer wieder versucht wird, unsere Kunden mit unseriösen Telefonanrufen zu verunsichern und zu Vertragsabschlüssen bei solch dubiosen Anbietern zu bewegen."

Die Stadtwerke hatten rechtlich ein Pfund in die Hand bekommen, weil einer seiner Kunden am Telefon Verdacht schöpfte und seine Erlebnisse detailliert dem Kommunalversorger zur Verfügung stellte.

Gibt es einen Auftraggeber im Hintergrund?

Ob HSC auf eigene Rechnung tätig war oder einen Auftraggeber hatte, wie es bei externen Callcentern eigentlich üblich wäre, war bis jetzt nicht zu erfahren. In der Bundesnetzagentur-Liste der Stromversorger vom Februar taucht HSC jedenfalls unter diesem Namen nicht auf. (geo)







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