Die Aktivierung von Regelenergieabrufen
der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bei den Regelenergieanbietern birgt laut der Regulierungsbehörde ACER die Gefahr möglicher Insiderinformationen.

Die Aktivierung von Regelenergieabrufen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bei den Regelenergieanbietern birgt laut der Regulierungsbehörde ACER die Gefahr möglicher Insiderinformationen.

Bild: © Yi Fei/Adobe.stock

Fast genau ein Jahr nach den großen Systemungleichgewichten im deutschen Stromnetz ist es am vergangenen Donnerstag erneut zu einer signifikanten und noch dazu zu einer sehr lang anhaltenden Unterdeckung gekommen. Der Netzregelverbund (NRV) war am Donnerstag im Zeitraum von circa 6 Uhr bis 18 Uhr unterdeckt, teilten die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auf ZfK-Anfrage mit. Zwischen 8 Uhr und circa 11 Uhr lag die Unterdeckung im Mittel bei rund 2000 MW, in der Spitze bei circa 2800 MW. Dies entspreche in etwa der ausgeschriebenen Regelleistung in Deutschland, sodass die Situationin jedem Moment unter Kontrolle blieb, versicherten die ÜNB.

Die Bundesnetzagentur bestätigte größere Systembilanzungleichgewichte in diesem Zeitraum. In der Spitze sei der Netzregelverbund am Vormittag zwischen 10 und 10 Uhr 15 mit 2856,55 MW unterdeckt gewesen. Das habe zu hohen Regelenergieabrufen bei der Sekundärregelleistung (SRL) und der Minutenreserveleistung (MRL) und zu entsprechend hohen Preisen geführt. Diese lagen im ersten Tagesdrittel bisweilen über 2000 Euro pro MWh und bewegten sich in der Spitze nicht mehr weit weg von 3000 Euro pro MWh.

Auch abschaltbare Lasten kamen zum Einsatz

Bei der MRL gab es über mehrere Viertelstunden Vollabrufe. „Dass der zweite Abruf von Minutenreserve sich über Stunden erstreckt, ist ungewöhnlich. Die Direktvermarkter sehen ja, welche Abweichungen sie haben und gleichen diese normalerweise im Intradayhandel aus“, kommentierte Daniel Hölder, Geschäftsführer des Direktvermarkters Baywa r.e Clean Energy Sourcing. Auch sofort abschaltbare Lasten sind am Donnerstag zwischen 7 Uhr 29 und 8 Uhr 49 Uhr zur Systembilanzdeckung zum Einsatz gekommen.

Grund für die Ungleichgewichte sind laut einer ersten Einschätzung der ÜNB größere Prognoseabweichungen zwischen Day-Ahead-Prognose und Hochrechnung, die am frühen Vormittag aus Wind, im Verlauf des Vormittags auch aus PV resultierten. Die genauen Gründe sollen nun noch untersucht werden. "Insbesondere bei der Solarenergie sind am vergangenen Donnerstag die Day-Ahead-Prognose und die tatsächlich produzierte Menge erheblich voneinander abgewichen", bestätigte auch Daniel Hölder. Bereits morgens um 8 Uhr habe die Abweichung bei der PV-Einspeisung 1 GW betragen. Gegen Mittag lag sie dann bei 2 GW. Neben der Solareinspeisung habe es aber auch beim Wind und beim Verbrauch erhebliche Abweichungen im Vergleich zur Vortagsprognose gegeben. "Das Zusammenspiel aller drei Faktoren war sicherlich besonders ungünstig."

Unerwartete Verbräuche aus der Industrie?

Die Unterdeckung am Donnerstagmorgen könnte auch durch die Zuschaltung von Lasten mitverursacht worden sein, mit denen vorher nicht gerechnet worden war, vermutet Tobias Federico, Geschäftsführer des Analysehauses Energy Brainpool. Dies könne beispielsweise mit dem Hochfahren bestimmter Industriebetriebe zusammenhängen. „Die größten Prognosefehler ergeben sich weniger in den Spitzen der Verbräuche als in den steilen Winkeln“, verdeutlichte Federico.

Die neuerliche Unterdeckung im deutschen Stromnetz fällt zusammen mit dem erst kürzlich erfolgten Abschluss der Aufarbeitung der massiven Systemungleichgewichte im Juni 2019 durch die Bundesnetzagentur. Mit Abmahnungen einzelner Bilanzkreisverantwortlicher (Statkraft hat dagegen Beschwerde eingelegt) und einem Maßnahmenpaket will die Regulierungsbehörde die Bilanzkreistreue stärken und damit letztlich auch die Systemstabilität.

ÜNB begrüßen Maßnahmen der BNetzA

Die ÜNB begrüßten in ihrer Stellungnahme noch einmal ausdrücklich die Maßnahmen der BNetzA.  „Diese bringen in Summe eine deutlich verstärkte Präsenz und Bedeutung für die Bilanzkreistreue mit sich – sowohl durch marktliche Anreize als auch durch regulatorische/vertragliche Regelungen. Auszuschließen ist eine nicht ausreichende Bilanzkreistreue zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht“, so die ÜNB weiter. Eine der zentralen Stellschrauben, an denen die BNetzA justiert hat, ist die geänderte Berechnung des Ausgleichsenergiepreises. Diese soll die Arbitrage zwischen Börsen- und Ausgleichsenergiepreis erschweren. Diese Weiterentwicklung der Börsenpreiskopplung soll laut ÜNB voraussichtlich im Juli dieses Jahres eingeführt werden. (hoe)

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