Strom

Die Wemag setzt auf Ü20-Modelle

Nach 20 Jahren läuft die Förderung von Anlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) aus. Der Schweriner Versorger vermarktet ab 2021 Energie aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen ohne Förderung.
20.09.2018

Ende 2020 fallen die ersten Anlagen aus der Vergütung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes.

Für die ersten Photovoltaik- und Windkraftanlagen laufen Ende 2020 die zwanzigjährigen Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Die Wemag hat nun erstmalig einen Vertrag zur Vermarktung von Ökostrom ohne Förderung durch das EEG mit einem Windkraftanlagenbetreiber geschlossen. Es handelt sich dabei um eine Anlage im Raum Nordwestmecklenburg mit einer Leistung von 600 kW. Der Vermarktungsbeginn ist der 1. Januar 2021, vermeldet der Regionalversorger.

„Mit Blick auf die gestiegenen Marktpreise ist das für die entsprechenden Windkraftanlagen ein wirtschaftlich interessantes Modell", sagt Mathias Groth von der Wemag. Es werde regionaler Ökostrom produziert und somit die Wertschöpfung in der Region gehalten. Der Minimalerlös je kWh werde im Vorjahr festgelegt und dem Anlagenbetreiber für das Folgejahr garantiert. Dieser Jahresfixpreis sei mit einer Preisgleitklausel versehen, die sich wiederum an den Marktbedingungen orientiert.

Die Wemag ist nach eigenen Angaben das erste kommunale Energieversorgungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, das diese Dienstleistung in ihr Portfolio aufgenommen hat. „Für die Vermarktung von Post-EEG-Anlagen sehen wir regional und überregional ein großes Potenzial“, erklärt Groth. Auch Betreiber von Photovoltaikanlagen täten gut daran, sich frühzeitig vor Auslaufen der EEG-Förderung um die weitere Vermarktung zu kümmern. (al)