Zum Gebotstermin 1. September wurden 210 Windkraft-Gebote mit einem Volumen von 1824 MW eingereicht. Ausgeschrieben waren jedoch „nur“ 1492 MW. Damit war die technologiespezifische Ausschreibung erstmals seit Dezember 2020 deutlich überzeichnet.
Die endogene Mengensteuerung, wie sie das EEG 2021 eingeführt hat, wurde für diese Runden nicht vorgenommen – anders als in der Runde zuvor (Mai 2021). Die BNetzA sah eine Kappung der ausgeschriebenen Menge als nicht notwendig an, da aufgrund der vorliegenden Informationen keine Unterzeichnung drohte, so die Bundesbehörde. Die Mengensteuerung soll den Wettbewerb unter den Projektierern im Falle einer Unterzeichnung sicherstellen.
Nordrhein-Westfalen holt auf
Von den eingereichten Geboten bekamen 166 mit einem Umfang von 1494 MW einen Zuschlag. Die Gebotswerte reichen von 5,20 ct/kWh bis 5,92 ct/kWh. Der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,79 ct/kWh. Der Wert liegt damit merklich unter dem Höchstwert von 6,00 ct/kWh in dieser Runde.
Regional betrachtet entfiel das größte Zuschlags-Volumen mit 401 MW und 43 Zuschlägen auf Schleswig-Holstein. Gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 315 MW und 51 erfolgreichen Geboten und Niedersachsen mit 265 MW und 19 Förderzusagen.
Endogene Mengensteuer abschaffen
Aus Sicht von Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sind die Ausschreibungsergebnisse ein positives Signal aus der Branche. Allerdings gehöre es auch zur Wahrheit einer überzeichneten Ausschreibung, dass die nicht bezuschlagten Projekte nun einen künstlich erzwungenen Projektstillstand bis zur nächsten Ausschreibungsrunde aushalten müssen. „Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns dafür aus, zukünftig mindestens vier statt der aktuell drei Ausschreibungsrunden pro Jahr durchzuführen. Dadurch würde das Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungsrunden geringeren Schwankungen unterliegen und die zahlreichen Risiken für Projektentwickler könnten abgemildert werden“, heißt es weiter aus Berlin. Um die Wettbewerbsvielfalt auch in zukünftigen Ausschreibungen nicht zusätzlich zu gefährden, sollte zudem die in diesem Jahr neu eingeführte „endogene Rationierung“ gestrichen werden, fordert der BDEW.
Bei der gleichzeitig stattfindenden Biomasse-Ausschreibung sah die Lage ganz anders aus. Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 275 MW gingen lediglich 100 Gebote mit einem Volumen von 86,5 MW bei der BNetzA ein. Aufgrund der Unterzeichnung griff hier die endogene Mengensteuerung.
Biomasse wird teurer
Dafür wurden zunächst die Gebote von Neu- und Bestandsanlagen separiert (sieben Gebote für Neuanlagen mit 20,5 MW und 93 Gebote für Bestandsanlagen mit 66 MW) und auf ihre Zulässigkeit geprüft. Sechs Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden. Anschließend wurde das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt.
Insgesamt waren noch 73 Gebote mit einem Volumen von 70 MW erfolgreich. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 12,00 ct/kWh und 18,73 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 17,48 ct/kWh und ist gegenüber den Vorrunden deutlich gestiegen. Die nächste technologiespezifische Ausschreibung für Onshore-Windkraft findet im Februar 2022 statt. Biomasse wird erst wieder im April 2022 ausgeschrieben. (lm)



