Strom

EP will EEG-Strom aus Stromkennzeichnung werfen

Der Pressestelle des Europaparlaments war der Beschluss keine Meldung wert - dabei könnte er große Auswirkungen auf den Grünstromvertrieb in Deutschland haben: Künftig soll die Stromkennzeichnung allein auf Herkunftsnachweisen beruhen.
14.06.2018

Ausschnitt aus dem Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg.

Der Anteil an Wind- und Solarstrommengen in der vertrieblichen Stromkennzeichnung muss künftig komplett mit Herkunftsnachweisen (HKN) belegt werden. Das habe das Europaparlament (EP) in dieser Woche beschlossen, berichtet das Ökounternehmen Lichtblick.

Was zunächst sperrig und langweilig klingt, hätte gerade im deutschen Stromvertrieb drastische Auswirkungen: Bisher dürfen Stromversorger den bundesweiten Erzeugungsanteil aus Erneuerbaren, die gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, in der verpflichtenden "Stromkennzeichnung" als Elektrizität aus regenerativen Quellen kennzeichnen. Da der Mengenanteil etwa 35 Prozent beträgt, darf auch für reinen Graustrom ein entsprechender Öko-Anteil ausgewiesen werden, ohne dass der Vertrieb dezidiert Ökostrom beschafft hat.

"Etikettenschwindel beenden"

Lichtblick und Medien wie der "Spiegel" geißeln dies als "Greenwashing" und "Etikettenschwindel". Lieferanten, die davon profitieren, verweisen dagegen auf die Gesetzeslage und darauf, dass die Endkunden EEG-Umlage bezahlen müssen, fast ein Viertel des Endpreises.

Doch die Gesetzeslage könnte sich ändern - sofern Deutschland den Beschluss des EP umsetzt, was es nicht muss: Denn für EEG-geförderten Ökostrom dürfen keine HKN ausgestellt werden, nur Regionalnachweise in 50 Kilometern Umkreis. Umgekehrt müssen Vertriebe für den Grünstromanteil, der über 35 Prozent hinausgeht, derzeit HKN entwerten. Das bedeutet, dass sie dafür entweder deutsche HKN aus "sonstiger Direktvermarktung" kaufen müssen - davon gibt es aber wegen der Dominanz der EEG-Förderung nur wenige - oder HKN aus dem europäischen Ausland, vor allem aus Norwegen.

HKN-Pflicht würde Ökovertrieben nutzen

Diese Verpflichtung würde sich künftig auf den gesamten Wind- und Sonnenstromanteil erstrecken. Davon würden Grünenergieunternehmen profitieren, vor allem jene, die eigene Erzeugungsanlagen oder Lieferverträge haben. Naturgemäß forderte Lichtblick-Vorstand Gero Lücking daher am Donnerstag die Bundesregierung auf, die Stromkennzeichnung zu reformieren. (geo)