Die baden-württembergische Landesregierung startet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des EEG.

Die baden-württembergische Landesregierung startet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des EEG.

Bild: © Luise/Pixelio

Die erste Windkraft-an-Land-Ausschreibung 2022 startet mit gut 1328 MW ins neue Jahr. Gebotstermin ist der 1. Februar 2022. Das Ausschreibungsvolumen für das gesamte, kommende Jahr beträgt laut BNetzA 4000 MW.

Das Volumen wird gleichmäßig auf die Gebotstermine verteilt, sodass auf einen der drei Termine 1.333.334 kW und auf zwei der drei Termine 1.333.333 kW entfallen. Dem Gebotstermin zum 1. Februar wurden 1.333.334 kW zugewiesen.

Endogene Mengensteuerung greift wohl eher nicht

Die tatsächliche Ausschreibungsmenge hängt von der endogenen Mengensteuerung, die mit dem EEG 2021 eingeführt wurde, ab. So ist die BNetzA verpflichtet bei einer drohenden Unterzeichnung die Ausschreibungsmenge zu reduzieren, um weiterhin einen Wettbewerb unter den Bieter*innen zu gewährleisten.

Dafür müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Die Summe aus Neugenehmigungen seit dem letzten Gebotstermin und nicht zugelassener Menge des letzten Gebotstermin muss kleiner sein als die Ausschreibungsmenge des neuen Gebotstermins. Zudem muss es beim letzten Gebotstermin bereits eine Unterzeichnung gegeben haben. Für Februar sieht es allerdings gut aus, denn die letzte Windkraft-Ausschreibung in 2021 war nach einer Serie von Unterzeichnungen deutlich überzeichnet. (lm)

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