Strom

EU geht NAV-Lampen nicht an den Kragen

Laut Umweltbundesamt ist ein Regelungsentwurf mittlerweile vom Tisch.
20.12.2018

In der Straßenbeleuchtung können Kommunen weiter auf Hochdruck-Natriumdampflampe (NAV) setzen. Nach Informationen des Umweltbundesamtes (UBA) sind weder auf Bundes- noch EU-Ebene Nutzungseinschränkungen für die Lampenart vorgesehen. Darüber freut sich Ralf Kleinodt, Chef des Zerbster Unternehmens KD Elektroniksysteme, das Regelungs- und Energiespartechnik für die kommunale Straßenbeleuchtung produziert.

Anders als Quecksilberdampf-Produkten droht den mit bis zu 70.000 Betriebsstunden sehr langlebigen Hochdruck-Natriumdampflampen nicht das Ende. Laut Christoph Mordziol, beim UBA für rationelle Energienutzung bei Elektrogeräten und Beleuchtung zuständig, wird es nach den aktuellen EU-Vorgaben auch keine Einschränkung des Marktangebots geben. Ein Regelungsentwurf aus dem Jahr 2015 hatte dies noch vorgesehen, sei mittlerweile jedoch vom Tisch.

Auch Quecksilber ist kein Problem

Die Beschlüsse der EU-Mitgliedsstaaten in dieser Woche zu Anforderungen an Stromeffizienz, sonstige Gebrauchseigenschaften sowie Informationen sähen zwar Veränderungen vor. Jedoch müssten nur einzelne Produkte vom Markt weichen, so UBA-Mitarbeiter Mordziol. Die volle Bandbreite derzeit verfügbarer Wattagen und Lichtstromwerte bleibe erhalten. Unproblematisch seien auch die EU-Vorschriften zu Quecksilber-Höchstwerten.

Ralf Kleinodt, Chef von KD Elektroniksysteme, wertet die UBA-Informationen als wichtiges Argument für eine bewährte Energiesparlösung „ohne Risiken und Nebenwirkungen“: In Verbindung mit moderner Dimmtechnik seien NAV-Erzeugnisse europäischer Anbieter LED-Systemen energetisch ebenbürtig, unter Berücksichtigung der Ersatzbeschaffung kostenseitig jedoch überlegen. (wa)