Strom

EU-Parlament: Verbraucher haben Anspruch auf dynamische Stromtarife

Eine neue EU-Richtlinie stärkt die Position der Stromkunden. Dynamische Stromtarife soll in der gesamten EU geben. Auch die Schlichtung in Streitfällen gibt es Verbesserungen für Verbraucher.
26.03.2019

Hochspannung: bei Konflikten zwischen Verbrauchern und Versorgern müssen Letztereverbindlich an einer Schlichtung teilnehmen.

Dynamische Stromtarife, bei denen der Strompreis an die unterschiedliche Stromnachfrage zu bestimmten Tageszeiten automatisch angepasst wird, ermöglichen es, den Stromverbrauch entsprechend an diese Schwankungen anzupassen. So lassen sich Kosten sparen und Anreize für eine flexible Stromnachfrage setzen. Bisher gibt es solche Stromtarife in Deutschland nicht. Private Verbraucher zahlen für den von ihnen verbrauchten Strom einen festen Strompreis mit hohen Umlagen und Abgaben. Entsprechend hoch sind die Stromrechnungen.

Der VZBV begrüßt, dass private Verbraucher nun ein Recht auf einen dynamischen Stromtarif haben. Verbesserungen gibt es durch die neue Richtlinie auch bei Streitfällen: „Das Europäische Parlament hat die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im europäischen Strommarkt gestärkt. Dazu gehört, dass die verpflichtende Streitbeilegung klar rechtlich verankert wird. Damit wird auch die deutsche Schlichtungsstelle Energie gestärkt“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV).

Schlichtung ist eine Chance für beide

Im Jahre 2017 wurden bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle etwa 66 Prozent der Verbraucheranträge nicht behandelt, weil das betroffene Unternehmen eine Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ablehnte. Nun sollte die Teilnahmepflicht der Strom- und Gasversorger an der Schlichtung aufgeweicht werden. Der VZBV und sein europäischer Dachverband BEUC widersprachen entschieden – mit Erfolg: Die Energieversorger sind nun ausdrücklich zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet.

Auch beim Datenschutz sieht die neue Richtlinie Verbesserungen vor: Durch Smart Meter sollen künftig personenbezogene Daten erhoben und an den Versorger übertragen werden. Diese Daten unterliegen nun ausdrücklich den hohen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung. Darüber hinaus muss es für private Verbraucher möglich sein, ihre Daten kostenlos einzusehen oder diese auf eigenen Wunsch ohne weitere Kosten an Dritte weiterzugeben.

Preistransparenz bleibt offene Baustelle

Ärgerlich ist aus Sicht des VZBV lediglich, dass die Methoden zur Berechnung der Netzentgelte auch weiterhin nicht offengelegt werden müssen. „Es handelt sich um eine Blackbox“, ließ der Verband verlauten. Verbraucher könnten so nicht nachvollziehen, wie der Netzentgeltanteil an ihren Strompreisen zustande kommt: „Stromnetze bilden natürliche Monopole.“ Private Verbraucher müssten daher einen Anspruch auf Transparenz über die Zusammensetzung der Netzentgelte haben. (sig)