Strom

Extra-Ausschreibung für Solar-Dachanlagen gefordert

Der bne hat ein umfassendes Programm zur Anpassung politischer Rahmenbedingungen für den Ausbau von PV-Anlagen vorgelegt. Unter anderem wird ein neues Ausschreibungsdesign vorgeschlagen.
04.12.2019

Solaranlagen, egal ob auf Dächern oder Freiflächen, sollen stärker gefördert und Hemmnisse abgebaut werden, fordert der bne.

Die Klimaziele der Bundesregierung sind hoch, die Ausbauzahlen der Erneuerbaren hingegen schwächeln. Um diesen Widerspruch zu überwinden, hat der Bundesverband neue Energiewirtschaft (bne) ein 25-Punkte-Programm für Photovoltaik erarbeitet.

Im Wesentlichen geht es dem Verband darum, den Weg für mehr und vor allem größere Anlagen zu ebnen. Die oberste Forderung lautet daher: „Anpassung der zugelassenen Anlagengröße bei EEG-Anlagen“. Bei der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen soll die Anlagengröße auf 25 MW erhöht werden. Bei Agri-PV-Anlagen sollen sogar 50 MW zulässig sein. Auf Konversionsflächen soll die Größenbegrenzung ganz abgeschafft werden.

Systemdienstleistungen bereitstellen

Dafür sollen Anlagen oberhalb von 20 oder 50 MW zusätzliche Systemdienstleistungen anbieten wie z.B. die Möglichkeit der Schwarzstartfähigkeit. Stärker als die Freiflächenanlagen sind Dachanlagen verbreitet. Diese sollen laut bne ab einer Leistung von 750 kWp künftig an eigenen Ausschreibungen teilnehmen.

Parallel dazu sollten im Rahmen der Innovationsausschreibungen, neue Ausschreibungsmodelle für Dachanlagen eingeführt werden, etwa ein Mengenmodell, wonach sich das Gebot an den Überschussmengen ausrichtet und ein Anteilsmodell mit symmetrischer, von der Eigenverbrauchsquote abhängiger Marktprämie.

Mieterstrom bedarf rechtlicher Sicherheiten

Auch die PV-Eigenverbraucher hat der Bundesverband in den Blick genommen. So sollen Eigenverbrauchsanlagen stärker auf Systemerfordernisse ausgerichtet werden. Wer keinen Beitrag zum System leistet soll für seine Überschussmenge künftig keine EEG-Vergütung mehr erhalten (Bagatellgrenze nach unten in Höhe von einem kW). Unabhängig davon, ob ein Systembeitrag geleistet wird oder nicht, können die Überschussmengen zum Marktwert vergütet werden. Damit noch mehr Menschen Sonnenstrom für sich und andere produzieren soll zudem eine PV-Pflicht für Neubauten eingeführt werden.

Und auch allen Nicht-Eigenheimbesitzern soll der Zugang zu „grünem“ Strom vom eigenen Dach erleichtert werden. So soll der Mieterstromzuschlag angepasst werden, indem er in seiner Höhe gesetzlich festgelegt wird und sich gemäß geltender Degressionen eigenständig fortentwickelt. Zudem dürften Wohnungsunternehmen und Immobilienbesitzer nicht Gefahr laufen, beim Betrieb einer Solaranlage ihre Gewerbesteuerbefreiung zu verlieren. Eine rechtliche Klarstellung, dass das Lieferkettenmodell keine Einschränkungen beim Mieterstromzuschlag darstellt, würde zudem für finanzielle Sicherheit der Beteiligten sorgen.

Das gesamte 25-Punkte-Programm ist unter: https://www.bne-online.de/de/politik/strom/artikel/positionspapier-25-punkte-photovoltaik-2019/ abrufbar.