In der baden-württembergischen Gemeinde Tengen (Landkreis Konstanz) votierte ein Bürgerentscheid für einen weiteren Windpark.

In der baden-württembergischen Gemeinde Tengen (Landkreis Konstanz) votierte ein Bürgerentscheid für einen weiteren Windpark.

Bild: © Rolf Handke/Pixelio

Die Thüringer Fernwasserversorgung kann sich in Zukunft stärker als bisher auf dem Geschäftsfeld der erneuerbaren Energien engagieren. Die Anstalt des öffentlichen Rechts darf nun auch PV-Anlagen oder Windräder betreiben, nachdem der Thüringer Landtag am Freitag in Erfurt mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedete.

Unter diesen Geschäften darf laut dem Gesetz die Kernaufgabe der Fernwasserversorgung aber nicht leiden: die Versorgung der Menschen und Unternehmen im Land mit Wasser. Die Fraktionen von CDU und AfD stimmten gegen die neuen Regeln.

Abschießende Beratung mit Verzögerungen

Nach früheren Angaben von Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) erzeugt die Fernwasserversorgung bisher pro Jahr zehn Mio. kWh Strom aus Wasserkraft. Diese Energie wird vor allem dazu genutzt, um die Anlagen der Fernwasserversorgung zu betreiben. Dass die Fernwasserversorgung nun auch mit anderen erneuerbaren Energien Geld verdienen darf, soll dazu beitragen, den Preis für Trinkwasser trotz der sinkenden Bevölkerungszahl und dem deshalb geringeren Wasserverbrauch stabil zu halten.

Der Verabschiedung des Gesetzes war ein Streit um eine Formalie im parlamentarischen Betrieb vorausgegangen. Weil sich während der abschließenden Beratung des Gesetzesentwurfs herausstellte, dass ein Protokoll dazu fehlte, war die Sitzung des Landtages zwei Mal unterbrochen worden. Die erste Unterbrechung diente dazu, dieses Schriftstück noch zu erstellen.

Formfehler sorgten bereits für Ärger

Als die Vizepräsidentin des Landtages, Margit Jung (Die Linke), das Protokoll daraufhin vom Stuhl der Landtagspräsidentin aus öffentlich verlas, kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jörg Geibert, damit habe Jung nun unzulässigerweise ein nicht-öffentliches Schriftstück öffentlich gemacht. Daraufhin wurde die Sitzung erneut unterbrochen. Die Abstimmung über den Gesetzesentwurf leitete schließlich die Landtagsvizepräsidentin Dorothea Marx (SPD).

Rot-Rot-Grün hat bereits schlechte Erfahrungen mit formalen Fehlern im parlamentarischen Betrieb gemacht: Wegen eines fehlenden Protokolls war das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform vom Thüringer Verfassungsgerichtshof gekippt worden. (dpa/ls)

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