Anlagen zwischen 300 und 750 kW können an der Ausschreibung des zweiten Segments teilnehmen, müssen aber nicht.

Anlagen zwischen 300 und 750 kW können an der Ausschreibung des zweiten Segments teilnehmen, müssen aber nicht.

Bild: © Stadtwerke Heidelberg

Nach der EEG-Novelle vergangenen Sommer müssen Dach-PV-Anlagen ab 750kWp an einer Ausschreibung teilnehmen. Ab 300 kWp können Anlagenbetreiber an der Ausschreibung teilnehmen.  Viele Branchen-Experten befürchteten anfänglich Zurückhaltung bei den Projektierern und eine Unterzeichnung – doch weit gefehlt.

Bereits die erste Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwenden, so der offizielle Titel, war deutlich überzeichnet. Ähnlich sieht es bei den aktuellen Ergebnissen zum Gebotstermin 1. Dezember 2021 aus. Ausgeschrieben waren 150 MW, eingereicht wurden 209 Gebote mit einem Volumen von 233 MW. Davon konnten 136 Gebote mit 154 MW bezuschlagt werden.

Viele Formfehler

Wer an einer Ausschreibung teilnimmt und eine Zuschlag erhält, verpflichtet sich dazu den gesamten, erzeugten Strom der Anlage einzuspeisen und muss damit auf Eigenverbrauch verzichten. Vor allem im Bereich der gewerblichen PV-Anlagen befürchtete man dadurch neben dem gesteigerten, bürokratischen Aufwand an einer Ausschreibung teilzunehmen auch höhere Amortisationszeiten für die Betreiber.

Die meisten Zuschläge gingen regional betrachtet nach Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. 38 Gebote musste wegen Formfehlern ausgeschlossen werden, was verhältnismäßig viele waren im Vergleich zu den üblichen Ausschreibungen des ersten Segments (Freiflächen-PV).

Die Gebotswerte mit Zuschlag reichen von 5,70 Cent pro kWh bis 8,28 Cent pro kWh (Vorrunde: 5,35 Cent pro kWh bis 7,89 Cent pro kWh). Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 7,43 Cent pro kWh und ist damit deutlich zur Vorrunde (6,88 Cent pro kWh) gestiegen.

Andrang bei Biomethan

Erstmalig hat die Bundesnetzagentur auch eine Ausschreibung für Biomethananlagen durchgeführt, die auf gute Resonanz in der Branche stieß. Dabei können Gebote für neue Biomethananlagen mit einer installierten Leistung von 151 kW  bis 20 MW eingereicht werden. Die Ausschreibungsmodalitäten entsprechen in weiten Teilen denen der Biomasseausschreibung, wobei jedoch Bestandsanlagen von der Teilnahme an der Biomethanausschreibung ausgeschlossen sind. In dieser ersten Ausschreibungsrunde durften auch Gebote für Projekte vor der Erteilung der jeweiligen Genehmigung und auch Gebote für Projekte im Norden eingereicht werden.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 MW wurden 21 Gebote mit einem Volumen von 148 MW eingereicht. Damit ergab sich lediglich eine leichte Unterzeichnung. Alle eingereichten Gebote konnten bezuschlagt werden, keines musste ausgeschlossen werden. (lm)

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