Windräder in der Landschaft. NRW baut davon so viel wie nie (Symbolbild).

Windräder in der Landschaft. NRW baut davon so viel wie nie (Symbolbild).

Bild: © Oliver Berg/dpa

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel wies am Montag eine entsprechende Klage der Kommunen ab. Diese hätten zu Unrecht einen 1000-Meter-Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen als Ausschlusskriterium für Windradstandorte angesehen, erklärte das Gericht. Die Kommunen hätten stattdessen eine Abwägung über Abstände zulassen müssen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde ist möglich. (Az.: 4 A 2426/17)

16 Windräder drehen sich bisher im Odenwaldkreis. Der Bau weiterer Anlagen ist umstritten, aber landespolitisch gewollt. Um die Beeinträchtigung der Landschaft gering zu halten, werden Flächen für Windräder ausgewiesen. 2010 hatten die Gemeinden das selbst in die Hand genommen. Der sogenannte Flächennutzungsplan sollte festlegen, wo in Zukunft im Odenwald weitere Windräder gebaut werden dürfen. Doch das Regierungspräsidium Darmstadt verweigerte 2015 die Zustimmung.

Land Hessen arbeitet an einer eigenen Planung

Das Land Hessen arbeitet an einer eigenen Planung für Windkraft, dem Teilplan Energie Südhessen (TPEE). Die Kommunen halten ihren Plan im Bezug auf den Odenwaldkreis für besser: Er enthalte mit 1,6 Prozent der Kreisfläche weniger Raum für Windkraft als der TPEE (2,7 Prozent) und konzentriere die Anlagen auf wenige Standorte.

Beendet ist der Streit um Windkraft im Odenwald mit dem Urteil nicht. Denn im Odenwaldkreis sieht man sich weiter übermäßig durch Windkraftflächen belastet. Der Odenwaldkreis hat bereits finanzielle Unterstützung angekündigt, falls die Kommunen gegen den Windkraftplan des Landes vor Gericht ziehen. (dpa/hil)

 

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